Neubau der Feuerwache Arnsberg, Planung der technischen Ausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E84864386
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E84864386
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau der Feuerwache Arnsberg, Planung der technischen Ausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Arnsberg beabsichtigt den Neubau einer Feuerwache (FWA) Arnsberg. Der Neubau soll am bisherigen Standort Ruhrstraße 72 in 59821 Arnsberg realisiert werden. Das bedeutet, dass die bestehenden Gebäude zunächst abgerissen werden und die Errichtung des Neubaus im laufenden Betrieb erfolgen müssen.

Während der gesamten Baumaßnahme ist der Betrieb der Feuerwehr aufrecht zu erhalten und alle dafür erforderlichen Flächen vorzuhalten. Der Bauablauf ist selbstverständlich in Bauabschnitten möglich. Es soll unter Einhaltung der gängigen Normen und den allgemeinen Regeln der Technik ein funktionales Gebäude mittleren Standards gemäß BKI entstehen, welches alle infrastrukturellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Feuerwehr erfüllt. Die Planung, Ausführung und Inbetriebnahme der FWA soll unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen im laufenden Betrieb erfolgen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme wird Ende 2025 erwartet.

Ausgeschrieben sind die Grundleistungen der LPHen 1-8 sowie besondere Leistungen der LPHen 2 und 3 der Planung der technischen Ausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Hauptort der Ausführung:

Ruhrstraße 72, 59821 Arnsberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Arnsberg beabsichtigt den Neubau einer Feuerwache (FWA) Arnsberg. Der Neubau soll am bisherigen Standort Ruhrstraße 72 in 59821 Arnsberg realisiert werden. Das bedeutet, dass die bestehenden Gebäude zunächst abgerissen werden und die Errichtung des Neubaus im laufenden Betrieb erfolgen müssen.

Während der gesamten Baumaßnahme ist der Betrieb der Feuerwehr aufrecht zu erhalten und alle dafür erforderlichen Flächen vorzuhalten. Der Bauablauf ist selbstverständlich in Bauabschnitten möglich. Das Grundstück (Flurstück 480) befindet sich zwischen den Straßen „Ruhrstraße“ und “An der Schlacht“. Die Zufahrt zur Feuerwehr erfolgt über die Ruhrstraße. Eine Erschließung des Grundstückes zu der Straße „An der Schlacht“ ist nicht vorgesehen. Im Osten grenzt ein Einkaufsareal mit verschiedenen Lebensmittelgeschäften an. Die Anlieferung des dort ansässigen REWE-Marktes erfolgt über das Grundstück der Feuerwehr. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.

Im Westen ordnen sich zwei private sowie zwei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehörende Flurstücke an das Grundstück an.

Grundlagen für den Neubau sind der Brandschutzbedarfsplan und der Ratsbeschluss vom 24.06.2020. Die Raumanforderungen ergeben sich aus folgenden Vorschriften:

- DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“

- DIN 13049:2017-08 Rettungswachen – Bemessungs- und Planungsgrundlage,

- DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“

- nutzerspezifische Anforderungen

Es soll unter Einhaltung der gängigen Normen und den allgemeinen Regeln der Technik ein funktionales Gebäude mittleren Standards gemäß BKI entstehen, welches alle infrastrukturellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Feuerwehr erfüllt. Bei der Auslegung der Räumlichkeit ist grundsätzlich darauf zu achten, dass alle Einsatzkräfte sowohl männlich als auch weiblich sein können; dies sollte daher für die Flächen entsprechend zugrundegelegt werden.

Zur Unterbringung, dem Schutz und der räumlichen Trennung der Einsatzkräfte wurde bereits ein temporäres Containergebäude auf dem Grundstück der Ruhrstraße 72 errichtet. Grundsätzlich soll ein Funktionsgebäude entstehen, dass den Bedürfnissen der örtlichen Feuerwehr gerecht wird. Es ist davon auszugehen, dass es sich mindestens um einen zweigeschossigen Bau handelt.

Die Planung, Ausführung und Inbetriebnahme der FWA soll unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen im laufenden Betrieb erfolgen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme wird Ende 2025 erwartet.

Ausgeschrieben sind die Grundleistungen der LPHen 1-8 sowie besondere Leistungen der LPHen 2 und 3 der Planung der technischen Ausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Dauer des Vertragsverhältnisses hängt vom Baufortschritt ab.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung zur Eignung:

-Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

-Angaben zur Berufszulassung des/der Büroinhabers/in, des/der Vertreters/in der Büroleitung, der Projektverantwortlichen

Nachweise (z.B. Mitgliedsbescheinigungen der Ingenieurkammer) der beruflichen Befähigung/Berufszulassung des/der Büroinhabers/in, des/der Vertreters/in der Bürloeitung, der Projektverantwortlichen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung zur Eignung:

-Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

-Angaben zum Gesamtumsatz des Büros sowie zum Umsatz nur Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte (Jahre 2018, 2019, 2020) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice), nicht älter als 3 Monate, Deckungssummen: 1,5 Mio. € für Personenschäden und 500.000,00 € für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung zur Eignung:

-Angaben zur personellen Besetzung des Büros (Mitarbeiterstruktur und -anzahl)

-Bieterreferenz des/der verantwortlichen Bauleiters/in

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindeststandards an die Referenz:

-Leistungen der Planung der technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte) beim Neubau einer Feuerwache oder ähnliches, LPHen 1-4

-Angaben zu Baukosten KG 300 und 400

-Fertigstellung nach dem 31.12.2012 (erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen sind Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufszulassung "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 (3) VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungs- und Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/11/2021
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/11/2021
Ortszeit: 11:30
Ort:

Stadt Arnsberg (Gebäude Campus der Stadtwerke Arnsberg GmbH), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2021

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