Entrust Renewal Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2021-0030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Entrust Renewal
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom eine Wartungsverlängerung für die beim Auftraggeber im Einsatz befindlichen Lizenzen "IdentityGuard/Identity Enterprise des Unternehmens Entrust nebst Nachkaufmöglichkeit für die ausgeschriebene Software inkl. Wartung, den Erwerb von Standardsoftware und den möglichen Erwerb Folge Lizenzen, inklusive von Wartungs- und Dienstleistungen.
LVR-InfoKom, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom eine Wartungsverlängerung für die beim Auftraggeber im Einsatz befindlichen Lizenzen "IdentityGuard/Identity Enterprise des Unternehmens Entrust nebst Nachkaufmöglichkeit für die ausgeschriebene Software inkl. Wartung, den Erwerb von Standardsoftware und den möglichen Erwerb Folge Lizenzen, inklusive von Wartungsleistung.
Die Wartung der 24.500 Bestandslizenzen kann seitens des Auftraggebers 2x um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Zusätzlich werden weitere maximal 18.000 Lizenzen inkl. der entsprechenden Wartung optional ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
weist der Bieter durch die Vorlage eines
Handelsregisterauszugs nach.
Bieter, die weder im Handelsregister noch in einem sonstigen
öffentlichen Register eingetragen sind, haben auf dem
Angebotsdeckblatt eine entsprechende Eigenerklärung
abzugeben.
- Haftpflichtversicherung: Der Bieter hat eine im Umfang und
Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen und zwar in
Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die
Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin
nicht älter als 12 Monate sein.
- Liste verbundener Unternehmen
- Liste der Nachunternehmer
- Projekte und Referenzen: mindestens drei Referenzen in
Form einer Liste aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf
der Angebotsfrist) vorzulegen, aus der hervorgeht, welche
Projekte durchgeführt wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.