Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich laufender Netzbetrieb beim Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0064-12-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich laufender Netzbetrieb beim Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln
Über das städtische Datennetz (CAN = Cologne Area Network) sind rund 13.000 Arbeitsplätze in zahlreichen Dienstgebäuden mit zwei hochverfügbaren Rechenzentren in Chorweiler und Deutz vernetzt. Auf der Basis dieser Infrastruktur wird sowohl die Daten- als auch die Sprachübertragung im Kommunikationsverbund 221-0 abgewickelt.
Durch Umzüge, Neuanmietungen sowie zur Sicherstellung des Betriebes sind laufend arbeitsplatzbezogene Konfigurations-, Änderungs- und Installationsarbeiten am Datennetz vorzunehmen.
Die Aufgaben umfassen unter anderem Tätigkeiten wie Schaltarbeiten im Rahmen von Umzügen und Neueinrichtungen von PC-Arbeitsplätzen, Pflege der bestehenden Dokumentation, Störungseingrenzung und -behebung am passiven Datennetz sowie an aktiven Netzkomponenten vor Ort, Durchführung von Konfigurationsänderungen, Unterstützung in der Planung und Umsetzung von Änderungen, Unterstützung des proaktiven Netzmanagements sowie die Bereitstellung von Messgeräten zur Netzanalyse und Fehlereingrenzung.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich laufender Netzbetrieb beim Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln Köln
Unterstützungsleistungen für den laufenden Betrieb im Bereich akt. Netze
Netzwerktechniker
Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 06:00 bis 20:00 Uhr) Stunden 9.000
Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 20:00 bis 6:00 Uhr) Stunden 100
Ausführung der Leistung an Samstagen Stunden 100
Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Stunden 100
Bereitschaft an Werktagen 24h pauschale pauschal 20
Bereitschaft an Samstagen 24h pauschale pauschal 20
Bereitschaft an Sonn-/Feiertagen 24 pauschale pauschal 20
Wegezeiten Stunden 650
Kfz-Kilometerpauschale km 6.000
Helfer
Ausführung der Leistung während der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 06:00 bis 20:00 Uhr) Stunden 250
Ausführung der Leistung außerhalb der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 20:00 bis 6:00 Uhr) Stunden 10
Ausführung der Leistung an Samstagen Stunden 10
Ausführung der Leistung an Sonn-/Feiertagen Stunden 10
Wegezeiten Stunden 100
Option auf Verlängerung in einem oder zwei Schritten um bis zu 12 Monate: Die Option auf Verlängerung wird einseitig durch die Stadt Köln in Anspruch genommen und dem Auftragnehmer mindestens 8 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit mitgeteilt.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Aktueller Handelsregisterauszug (Nachweis über den Eintrag des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist)
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers nach Auftragsvergabe: Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (Der Bieter beziehungsweise die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, das beim Auftrag eingesetzte Personal auf die gewissenhafte Erfüllung der Dienstobliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes zu verpflichten und auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen)
Aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist.
Nachweis einer Industriehaftpflichtversicherung: Das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Industriehaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von 500.000,- Euro, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Sollte keine Industriehaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des EVB-IT Dienstvertrages aufrechterhalten.
- Firmenprofil mit Aussage zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, strategische Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller, Organisationsstruktur des Unternehmens
- Erfüllung der Kriterien in Anlage 3 Checkliste Eignung
Rolle - Netzwerktechniker
Für jede Erfüllung = 1 Punkt
Darstellung der abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studium (Bitte Nachweise in Kopie beilegen !)
Darstellung der fachbezogenen Aus- und Fortbildung (Bitte Nachweise in Kopie beilegen !)
Darstellung der fachbezogenen Berufserfahrung
Erfüllt?: JA = 1 wenn mindestens zwei Punkte pro Profil für mindestens drei Profile vergeben wurden
Für jede Erfüllung = 1 Punkt Kenntnisse im Bereich der passiven Netze
Kenntnisse im Bereich LAN-Infrastrukturen
Kenntnisse im Bereich von WLAN-Infrastrukturen
Kenntnisse im Bereich der Installation und Inbetriebnahme von Netzkomponenten
Kenntnisse in der Konfiguration von Netzwerkkomponenten nach Anweisung durch den Auftraggeber
Kenntnisse zu Betriebssystemen gängiger Netzwerkausrüster wie zum Beispiel HPE, Aruba, Cisco, Fortinet et cetera
Kenntnisse im Bereich der Office-Produkte (zum Beispiel Word, Excel oder Visio)
* Die Kenntnisse sind anhand von Fortbildungszertifikaten/Nachweisen (intern oder extern) oder (Einsatz-)
Zeugnissen zu belegen.
Erfüllt?: JA = 1 wenn mindestens vier Punkte pro Profil für mindestens drei Profile vergeben wurden
Für jede Erfüllung = 1 Punkt
Erfahrungen in gewünschter Rolle (oder vergleichbar) > 1Jahr
Erfahrungen bei einem Kunden/Auftraggeber mit einer Größe von mindestens 1.000 IT-Arbeitsplätzen und einer
Dauer von >= 1 Jahr
Punkte Gesamt
Erfüllt?: JA = 1 wenn mindestens zwei Punkte pro Profil für mindestens drei Profile vergeben wurden
Erfüllt gesamt? JA, wenn mindestens drei Profile je Bieter die Mindestvoraussetzungen je Teilbereich erfüllen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYC52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU