Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Übernahme und Verwertung von Sperrabfall Referenznummer der Bekanntmachung: ST 21063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1416/1423
Fax: [gelöscht]/81416/81423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Übernahme und Verwertung von Sperrabfall
Übernahme und Verwertung von 27.000 Mg/Jahr Sperrabfall aus dem Rhein-Neuss-Kreis Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt. Die Leistungen werden auf die Dauer von drei Jahren ab dem 01.02.2022 vergeben. Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein Jahr zu unveränderten Bedingungen falls er nicht bis 12 Monate vor dem Vertragsende vom AG gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.01.2027.
Rhein-Kreis Neuss
Übernahme und Verwertung von 27.000 Mg/Jahr Sperrabfall aus dem Rhein-Neuss-Kreis Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt. Die Leistungen werden auf die Dauer von drei Jahren ab dem 01.02.2022 vergeben. Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein Jahr zu unveränderten Bedingungen falls er nicht bis 12 Monate vor dem Vertragsende vom AG gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.01.2027.
Die Leistungen werden auf die Dauer von drei Jahren ab dem 01.02.2022 vergeben. Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein Jahr zu unveränderten Bedingungen falls er nicht bis 12 Monate vor dem Vertragsende vom AG gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.01.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate)
Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Kreisgebietes des Rhein-Kreis Neuss befindet. Weiter entfernt Vergabeunterlagen Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Neuss-Kreis Block A Seite 9 von 13 gelegene Übernahmestellen bzw. Umladestationen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht benannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Übernahmestelle bzw. Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots.
-Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle.
-Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart.
Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
-Der AN verpflichtet sich, dem AG spätestens vier Wochen nach Erteilung des Zuschlags eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben.
-Der AN verpflichtet sich, zur Abdeckung der Haftungsrisiken eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen je Schadensfall müssen mindestens betragen:
für Personenschäden: EUR 2,5 Mio.,
für Sachschäden: EUR 1 Mio.
-Achtung, beim Rhein-Kreis Neuss finden die im Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der jeweils aktuell gültigen Fassung gemachten Vorgaben Anwendung! (gilt für die Einrichtung neben der Lieferleistung).
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrales Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss, Lindenstraße 2-4, 41515 Grevenbroich
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 13.11.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Aufgabenträger weist auf die vergaberechtlichen Vorschriften zum Rechtsschutz, insbesondere die §§ 160 ff. GWB, hin. Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html