Anpassung und Lizenzerweiterung des ITSM-Tools PROLIN Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/BAG-Z4-VgSt/016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung und Lizenzerweiterung des ITSM-Tools PROLIN
Derzeit führt das ein BAG Projekt zur ITSM-Transformation durch, in dessen Zuge auch der aktuelle Konfigurationsstatus von PROLIN angepasst werden soll. Diese Änderungsbedarfe werden in regelmäßigen Intervallen gestellt. Der Inhalt sowie die Umsetzbarkeit der notwendigen oder gewünschten Änderungen wird mit dem zukünftigen Dienstleister zusammen abgestimmt und ist auf Basis entsprechender Einzelaufträge umzusetzen.
Zur Anpassung des aktuellen Konfigurationsstatus von PROLIN benötigt das BAG Anpassungs- und Weiterentwicklungsleistungen einerseits (Los 1) sowie die Lieferung weiterer Lizenzen (Los 2). Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Anpassung und Weiterentwicklung
Der Ort der Leistungserbringung bestimmt sich durch die jeweils zu erbringende Leistung.
Der Hauptteil der Leistung kann remote erbracht werden.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Vor-Ort-Leistungen sind dabei in der Regel am Sitz des Auftraggebers in Köln zu erfüllen.
Der Gegenstand der Leistung ist die „Anpassung und Weiterentwicklung“ des aktuell im BAG bestehenden Konfigurationsstatus von PROLIN.
Zur Anpassung des aktuellen Konfigurationsstatus von PROLIN benötigt das BAG Anpassungs- und Weiterentwicklungsleistungen.
Die hier zu Los 1 beschriebenen Arbeitspakete 1-3 sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung implementiert werden. Entsprechende Terminplanungen werden im Rahmen eines Auftaktgespräches fixiert.
Kurzbeschreibung:
Arbeitspaket 1: Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines DSGVO-konformen Verfahrens zur Archivierung und Löschung von Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Arbeitspaket 2: Konfiguration des PROLIN-Moduls Self-Service. Allen Anwendern und Nutzern im BAG soll ein (Online-)Formular zur Verfügung gestellt werden, um die Bearbeitung von Störungsmeldungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, eigene Anforderungen zu verwalten und somit zu einer Effizienzsteigerung beizutragen.
Arbeitspaket 3: Implementier...
Lizenzbereitstellung und -erweiterung
Der Ort der Leistungserbringung bestimmt sich durch die jeweils zu erbringende Leistung.
Der Hauptteil der Leistung kann remote erbracht werden.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Vor-Ort-Leistungen sind dabei in der Regel am Sitz des Auftraggebers in Köln zu erfüllen.
Für die Bereitstellung der Software auf einem Medium gilt als Ort der Leistungserbringung die Liegenschaft der Zentrale des BAG in Köln. Im Falle der digitalen Zulieferung (bspw. als Download-Link) wird der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Downloadserver mit der Software vorgehalten wird ("Übergabepunkt"), als Ort der Leistungserbringung erkannt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem BAG die dauerhafte Nutzungsmöglichkeit an der Software PROLIN zu verschaffen. Diese umfasst neben der Weiterführung des oben genannten Lizenzbestandes die Bereitstellung weiterer Lizenzen auf Abruf.
Hierzu überlasst der Auftragnehmer dem BAG, zusätzlich zu den bereits im Bestand befindlichen Lizenzen, auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gemäß des Überlassungsvertrages Typ B bis zu 220 weitere Lizenzen des Lizenztyps „concurrent user“ und bis zu 30 weitere Lizenzen des Lizenztyps „named user“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anpassung und Lizenzerweiterung des ITSM-Tools PROLIN
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27.
November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar
unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Informationen über den zu
verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter https://www.xoev.de/de
/xrechnung.
Für die korrekte Zuordnung der Rechnung erhalten Sie nach Zuschlagserteilung die
notwendige Leitweg-ID.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.