Projektträgerschaft für das BSI Förderprogramm zu den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G/6G (PT 5G/ 6G) Referenznummer der Bekanntmachung: BA_15410_PT_KoPa45
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das BSI Förderprogramm zu den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G/6G (PT 5G/ 6G)
Die zu vergebende Leistung umfasst die Übernahme von Projektträgeraufgaben zur Umsetzung eines Förderprogramms samt begleitender Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konjunkturprogrammsmaßnahme Nr. 45 ("KoPa Nr. 45"). Das Konjunkturprogramm der deutschen Bundesregierung zur Adressierung der Folgen der Corona-Pandemie setzt einen Schwerpunkt auf Zukunftsinvestitionen. Eines der Investitionsfelder sind zukünftige Kommunikationstechnologien (5G/6G). Mit dem Förderprogramm zu KoPa Nr. 45 des BSI sollen Vorhaben rund um IT- und Cybersicherheit im Bereich 5G/6G gefördert werden. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, dass Deutschland bei 5G und 6G in der Weltspitze eine führende Rolle als Technologieanbieter einnimmt, die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken und die digitale Souveränität Deutschlands zu fördern. Die Aufgaben des Auftragnehmers beinhalten dabei projektträgerübliche Tätigkeiten. Hierzu soll der Projektträger das Förderprogramm u.a. administrativ, finanziell und fachlich unterstützend umsetzen sowie begleitende Aufgaben, beispielsweise Kommunikation, übernehmen.
beim Auftragnehmer
siehe Abschnitt II.1.4)
Der Vertrag umfasst eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2023. Dem AG ist das Recht einzuräumen, den Vertrag zweimal um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Die Beauftragung der optionalen Verlängerung kann bis sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertrages erfolgen. Eine Vertragsverlängerung ist frühestens nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022 möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauf-tragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom ge-nannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2) Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen innerhalb der in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) erbrachten Aufträge der beteiligten Unternehmen vor. Refe-renzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Geeignete Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen in den folgenden Erfahrungsbereichen nachweisen:
1. Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilli-gung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Fördermaßnahmen sowie von Anträgen/Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektförderverfahrens im Bereich von For-schung, Entwicklung und Innovation, vorzugsweise im Forschungs- oder Wissenschaftsbereich, sowie im Bereich der Analyse von forschungs- und wissenschaftspolitischen Entwicklungen
2. Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in den Begleitmaßnahmen der Projektförderung (im Be-reich der Fachkommunikation und der Wissenschaftskommunikation, der Recherche und Zu-sammenstellung von Fachinformationen) und in der Konzeption und Durchführung von Fach-veranstaltungen
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Fachbereich
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
- Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
- Dauer
- Auftragsvolumen
- Zeitraum der Leistungserbringung
Die Darstellung sollte drei Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfah-rungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
3) Versicherungsschutz
Bitte geben Sie eine Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Haftungsabsicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ab.
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestde-ckungssumme i.H.v. 1 Million EUR oder eine gleichwertige Haftungsabsicherung.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.