Deutsche Botschaft Eriwan: Ertüchtigung Kanzlei und Maßnahmen zur Materiellen Sicherheit Compound; Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 2-9 und Leistungen für Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 793/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Botschaft Eriwan: Ertüchtigung Kanzlei und Maßnahmen zur Materiellen Sicherheit Compound; Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 2-9 und Leistungen für Brandschutz
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Deutsche Botschaft Eriwan,
Tscharenzstr. 29,
0025 Eriwan (Armenien)
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Die Liegenschaft der Deutschen Botschaft in Eriwan liegt am Rande des Stadtzentrums an der Tscharenzstraße 29. Die Liegenschaft umfasst als Hauptgebäude das Kanzleigebäude, welches 2013 erbebenertüchtigt und teilsaniert wurde. Im gleichen Jahr wurde das Pförtnergebäude mit Zugang zur Visastelle, die Treppenanlage des Eingangs zur Kanzlei und die vordere Einfriedung zur Tscharenzstraße nach den Vorgaben der SR-A erneuert bzw. errichtet.
Weiter umfasst die Liegenschaft einen in 2015 errichteten Anbau an das Kanzleigebäude, ein Technikgebäude an der hinteren Grundstückgrenze in dem die NEA und der Trafo untergebracht sind. Im gleichen Jahr wurden an das Technikgebäude Garagen, bzw. Unterstellplätze angebaut und die Freianlagen wurden umfänglich hergerichtet.
In den letzten Jahren entstand Sanierungsbedarf der nun im Rahmen einer zusammenhängenden Baumaßnahme durchgeführt werden soll. Die Umsetzung dieser Einzelmaßnahmen erfolgt bei Lauf...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deutsche Botschaft Eriwan: Ertüchtigung Kanzlei und Maßnahmen zur Materiellen Sicherheit Compound; Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 2-9 und Leistungen für Brandschutz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebotes ist nur nach vorheriger Registrierung auf der e-Vergabeplattform möglich.
Das Vergabeverfahren w...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de