Projekt 395 TP 3: Demonstrator für energiewirtschaftliche Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways Referenznummer der Bekanntmachung: P 395 TP 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 395 TP 3: Demonstrator für energiewirtschaftliche Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways
Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Demonstrators in Form eines Multitouch-Tisches, der auf Messen und für BSI-interne Termine verwendet werden soll.
Auf diesem Demonstrator werden aktuelle, sowie perspektivische Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways (SMGW) durch kurze, interaktive Animationen gezeigt, dazu gehören z.B. die Grundfunktionen des SMGW und die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung. Die Anwendungsfälle werden durch weiteres Hintergrundwissen in Form von Fachtexten ergänzt, die in Textform auf dem Demonstrator dargestellt werden.
Ziel ist es einen Demonstrator als Plattform zu entwickeln, welche es Nutzern ermöglicht sich interaktiv und selbstständig über die Thematik rund um das SMGW und dessen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Der fachliche Input wird außerdem durch drei verschiedene Spiele ergänzt.
Eine erste Version des Demonstrators soll zu der Messe E-World (Feburar 2022) fertiggestellt sein.
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II 1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 395 TP 3: Demonstrator für energiewirtschaftliche Anwendungsfälle des Smart-Meter-Gateways
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.