Rahmenvereinbarung über Leistungen in Projekten für OZG Referenznummer der Bekanntmachung: 21-3240200086
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Leistungen in Projekten für OZG
Rahmenvereinbarung über Leistungen in Projekten für OZG
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf Abrufe können auch zugunsten weiterer Einrichtungen der Landesverwaltung NRW erfolgen.
IT.NRW steuert gleichzeitig mehrere Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dazu gehören Leistungen aus den Bereichen des Projektmanagements, der IT-Architektur und des Anforderungsmanagements, der Entwicklung, der IT-Sicherheitsberatung und des Datenschutzes, sowie im Kontext FIM-Methoden. Im Projektmanagement sind insbesondere Kenntnisse agiler Methoden gefordert. Scrum- und Kanban-basierte Vorgehensweisen bieten sich gerade für komplexere Themen an. Architekturfragen stellen sich bei den integrierten Systemen, z. B. bei der Anbindung der bisher verwendeten Fachverfahren der jeweiligen Verwaltungssysteme.
Nachfolgend sind die Themenfelder aufgeführt:
- Management, Organisation und Planung
- Anforderungsmanagement und Standards
- Entwicklung LIP
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDCFS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.