§45 Einzelcoaching Referenznummer der Bekanntmachung: Jobc21040
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.en-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
§45 Einzelcoaching
Vergabe eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Satz 1 SGB III.
§ 45 Einzelcoaching
Witten
Vergabe eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Satz 1 SGB III.
§ 45
Schwelm
Vergabe eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Satz 1 SGB III.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien D.2 Allgemeine Erklärungen, Eignungsnachweise und sonstige Nachweise Abschnitt II.II II.II.I:
• Eigenerklärung zu Referenzen • Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, Leistungszeitraum, Anzahl der Teilnehmerplätze und Art der Maßnahme II.II:II:
• Eigenerklärung zum Gesamtumsatz • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss mind. 1,5 Mio. EUR betragen und für den Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen.
II.II:III:
• Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit bzw. zum Fehlen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO bzw. den §§ 123, 124 GWB. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung für jedes Mitglied auszufüllen.
• Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern • Ggf. Bietergemeinschaftserklärung • Ggf. Erläuterungen zur Bietergemeinschaftserklärung • Trägerzulassung nach §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III • Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens im Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV) II.II.IV:
• Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und ergänzend des Bundesmindestlohngesetzes. Bei Bietergemeinschaften ist diese Bietererklärung für jedes Mitglied auszufüllen.
• Angaben für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung. Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro fordert die Vergabestelle für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll – vor der Zuschlagserteilung – eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Hinweis auf die Vergabemindestentgeltverordnung 2019 : Mit dieser Verordnung auf Grundlage des § 185 Abs. 1 SGB III wurde für die Kalenderjahre 2019 bis 2022 bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III ein vergabespezifisches Mindestentgelt (brutto) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich festgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung setzen sich wie folgt zusammen:
Das Zuschlagskriterium 1: Qualität des Konzeptes wird mit 70 % gewertet.
Das Zuschlagskriterium 2: Preis wird mit 30 % gewertet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Grundlagen dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Vergabeunterlagen (A.2 Bewertung der Angebote und B.2 Wertungsphase) vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt.
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.