Erneuerung Belüftungssystem + Rührwerkseinrichtungen Belebungsbecken Klärwerk Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2021-0035
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Belüftungssystem + Rührwerkseinrichtungen Belebungsbecken Klärwerk Nord
Bauleistung: Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Projektierung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und betriebsfertige Montage einschließlich Inbetriebnahme und Probebetrieb von neuen Belüftungs- und Umwälzeinrichtungen in den neuen Belebungsbecken und in den Bestandsbecken der Belebung 2 sowie im Bestandsbecken der Belebung 1 sowie von Umwälzei-richtungen im neuen Bio-P-Becken auf dem Klärwerk Düsseldorf-Nord. Weiterhin sind die vorhande-nen Belüftungseinrichtungen in der Belebung 1 und die vorhandenen Umwälz- und Belüftungsein richtungen in den Bestandsbecken der Belebung 2 vor dem Einbau der neuen Umwälz- und Belüftungseinrichtungen fachgerecht zu demontieren, abzutransportieren und abfallrechtlich zulässig zu entsorgen.
Bauleistung: Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Projektierung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und betriebsfertige Montage einschließlich Inbetriebnahme und Probebetrieb von neuen Belüftungs- und Umwälzeinrichtungen in den neuen Belebungsbecken und in den Bestandsbecken der Belebung 2 sowie im Bestandsbecken der Belebung 1 sowie von Umwälzei-richtungen im neuen Bio-P-Becken auf dem Klärwerk Düsseldorf-Nord. Weiterhin sind die vorhande-nen Belüftungseinrichtungen in der Belebung 1 und die vorhandenen Umwälz- und Belüftungsein richtungen in den Bestandsbecken der Belebung 2 vor dem Einbau der neuen Umwälz- und Belüftungseinrichtungen fachgerecht zu demontieren, abzutransportieren und abfallrechtlich zulässig zu entsorgen.
Zur Überprüfung der für die Belüftung vom Bieter abgefragten Garantiewerte wird ein Reinwasserversuch in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 209 (2007) durch einen vom Auftraggeber beauftragten, unabhängigen Sachverständigen vor Auftragsvergabe durchgeführt.
Eine Auftragserteilung kann erst nach dem Nachweis der Garantiewerte aus den Eintragsversuchen erfolgen. Aus diesem Grund ist vom Bieter eine verlängerte
Bindefrist zu berücksichtigen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zu Erfahrungen im Bereich von Umbaumaßnahmen und Erweiterungsmaßnahmen im Bereich von Belüftungseinrichtungen auf Kläranlagen mit Angaben zum Projektleiter und Obermonteur, Angaben zur Anzahl der durchgeführten Projekte (Referenznachweise).
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Nachweis der Haftpflichtversicherung in Höhe von
5 Mio EUR für Personenschäden und 1 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen, Jahresdurchschnittliche Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Eintragung ins das Berufsregister, Insolvenzplan, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, Steuerfreistellungbescheinigung, Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
- Herstellerqualifikation mindestens Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090
- Schweißnachweise, Schweißerzeugnisse und Schweißerprüfbescheinigungen
- Nachweis der Schweißaufsicht
Anlage 63: Garantiewerterklärung (ausgefüllt und unterschrieben)
Anlage 64: Weitere Bieterangaben (ausgefüllt)
Anlage 58: Verzeichnis gleichwertiger Produkte" (ausgefüllt - sofern erforderlich)
- Betriebskennlinien der Luftregelventile
- Angaben zu den angebotenen Belüftermaterialien und Angabe zur Länge der Einsatzzeit
- Angaben zur möglichen Erhöhung der Luftbeaufschlagung der Membranen im Revisionsfall
- Angaben zur Befestigungsart der Belüfter auf der Beckensohle
Die geforderten Bieterangaben im Leistungsverzeichnis sind vom Bieter komplett mit dem Angebot auszufüllen. Die Tabellen 1 "Jahreskosten" und 2 "Projektkostenbarwert" in Ziffer 25.1.14 der Leistungsbeschreibung sind vom Bieter mit dem Angebot auszufüllen (blau hinterlegte Felder) und einzureichen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen. Siehe III.1.1, III.1.2 und III.1.3:
Abschnitt IV: Verfahren
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wertungskriterien: 80 % Preis, 20 % Qualität - gemäß Wertungsmatrix in dem Vergabeunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.