093-2021, Baustelleneinrichtung - Sanierung der Sporthalle Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Str. 4, 51375 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 093-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
093-2021, Baustelleneinrichtung - Sanierung der Sporthalle Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Str. 4, 51375 Leverkusen
Allgemein:
Die Stadt Leverkusen plant die Kernsanierung einer 5-fach Sporthalle in Leverkusen, Ortsteil Schlebusch. Die Sporthalle gehört zu dem Schulkomplex der Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch. Die Kernsanierung umfasst sowohl den Hallenkörper, den vorgelagerten, eingeschossigen Besuchereingang sowie den angebauten eingeschossigen Umkleidetrakt. Die vorhandenen Nutzungsbereiche bleiben erhalten, jedoch wird die Raumaufteilung im Bereich der Umkleiden optimiert und an den Bedarf der Barrierefreiheit angepasst. Die Kernsanierung umfasst ebenfalls die nötigen Arbeiten zur zeitweisen Umnutzung der Sporthalle zu einer Versammlungsstätte.
Das äußere Erscheinungsbild der Sporthalle bleibt größtenteils erhalten. die Treppenanlagen und Zugänge werden durch Einhausungen und Vordächer vor unbefugtem Betreten geschützt. Außerdem wird der Zugang zu den Umkleiden, bedingt durch die innere räumliche Optimierung, leicht verschoben.
Gewerk bezogen:
Die ausgeschriebene Baustelleneinrichtung umfasst das gesamte Herrichten, Vorhalten und den späteren Abtransport der gesamten Baustelleneinrichtung.
Zur Baustelleneinrichtung gehören circa 500m Bauzaun sowie Besprechungs- und Sanitärcontainer samt diverser Untergrundarbeiten, um die vorgenannten Container stellen zu können, circa 100m.
Außerdem wird die Einrichtung eines Containerdienstes zur Abfallentsorgung mit ausgeschrieben, insgesamt circa 120 Container mit verschiedenen Abfallsorten.
Überdies wird ebenfalls die Baustromversorgung und Baustrombeleuchtung mit circa 100 Leuchten und 1000m Kabel ausgeschrieben.
Gesamtschule Schlebusch Ophovener Str. 4 51375 Leverkusen
Die ausgeschriebene Baustelleneinrichtung umfasst das gesamte Herrichten, Vorhalten und den späteren Abtransport der gesamten Baustelleneinrichtung.
Zur Baustelleneinrichtung gehören circa 500m Bauzaun sowie Besprechungs- und Sanitärcontainer samt diverser Untergrundarbeiten, um die vorgenannten Container stellen zu können, circa 100m.
Außerdem wird die Einrichtung eines Containerdienstes zur Abfallentsorgung mit ausgeschrieben, insgesamt circa 120 Container mit verschiedenen Abfallsorten.
Überdies wird ebenfalls die Baustromversorgung und Baustrombeleuchtung mit circa 100 Leuchten und 1000m Kabel ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baustelleneinrichtung - Sanierung der Sporthalle Gesamtschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 1. Juli 2021 um 12:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die unter Pkt. III.1) aufgeführten Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1D63G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.