Visitewagen - Kreisklinikum Siegen Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-046-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Visitewagen - Kreisklinikum Siegen
Das Kreisklinikum Siegen hat es sich zum Ziel gesetzt, zum 15.03.2022 mit einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Lösung zur mobilen Visite (55 Stück) in Betrieb zu gehen. Dabei soll sich die zu beschaffende Hardwarelösung mit den KIS / der mobilen ePA und den bereits vorhandenen bzw. ggf. einzubindenden Subsystemen zu einem Gesamtsystem integrieren, um folgende Aufgaben abzudecken:
- Zugriff auf die elektronische Patientenakte am Krankenbett
- Mobile Visitenunterstützung
- Zusätzliche Stationsarbeitsplätze
- WLAN-Fähigkeit
- Integration in die bestehende Hard- und Software-Umgebung
Kreisklinikum Siegen GmbH Weidenauer Str. 76 57076 Siegen
Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Hard- und Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Lösungen von Subunternehmern zur Erfüllung der Aufgabenstellung einzubinden. In diesen Fällen muss durch den Anbieter sichergestellt werden, dass eine entsprechende vertragliche Bindung des Anbieters / Generalunternehmers zu den zuliefernden Unternehmen für die gesamte Vertragslaufzeit, inkl. Gewährleistungszeitraum sicherzustellen. Anderenfalls hat der Anbieter für die restliche Vertragslaufzeit einen für den Auftraggeber kostenneutralen Ersatz zu stellen.
Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Kreisklinikum Siegen bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen.
Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards für Hardware, für Hygiene und Arbeitssicherheit genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- lauffähig unter Citrix / WTS, lauffähig unter IGEL IOS
- die optimale Anpassungsfähigkeit an die Notwendigkeiten des Auftraggebers,
- Nachrüstbarkeit
- Nutzung von Standardschnittstellen und Technologien,
- Investitionssicherheit der Lösung,
- die Ausbaufähigkeit des Systems,
- ein 24-Stunden-Betrieb des Systems (abhängig von ggf. Akkulaufzeiten)
- eine anwenderfreundliche Bedienung
- Kippsicherheit
- Höhenverstellbarkeit
- Einhaltung aller relevanten Regelungen und Gesetzgebungen des Arbeitsschutzes
- Einhaltung der allgemein anerkannten und hier zutreffenden Regeln und Gesetzgebungen für die hier angebotene Technik
- DIN-Normen
- CE-Richtlinien
- VDE-Richtlinien
- Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze
- Unfallverhütungsvorschriften
- Hygienerechtliche Vorschriften
- Leichtlaufrollen (kugelgelagert)
- Rollen müssen antistatisch sein
Das System soll den MS Windows Standards entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
Formlose Eigenerklärung, dass
- die Anzahl der Mitarbeiter des Anbieters in Deutschland im Bereich Visitenwagen (Entwicklung, Support, Vertrieb, Projektleitung etc.) mindestens 5 beträgt.
- Support im Rahmen der in deutscher Sprache sowie Betreuung / Support im Rahmen der aus Deutschland oder max. 400 km entfernt.
- Der Anbieter ist Hersteller des angebotenen Visitenwagen-Modells, damit er in der Lage ist, eine Vornahme etwaiger erforderlicher Änderungen ausführen zu können.
- Der Anbieter ist im Besitz der Applikationssoftware und des Quellcodes (gemeint: Firmware Energiemanagement - nicht Betriebssystem), damit er in der Lage ist, eine Vornahme etwaiger erforderlicher Änderungen ausführen zu können.
BAS-Zertifikat (Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)) eines wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiters des Anbieters ist gegeben und beizufügen (gemäß LV Pos. 3.1)
Referenzen (gemäß AGKAMED-Formblatt)
Mindestens 2 realisierte Referenzhäuser größer 550 Planbetten oder größer 55 Wagen in Deutsch-land in den Jahren 2017 bis heute mit dem Visitenwagen, die der Bewerber anbieten will.
Mindestens 1 realisiertes Referenzhaus in Deutschland in den Jahren 2017 bis heute mit dem beim Auftraggeber eingesetzten KIS (M-KIS, Fa. Meierhofer).
Formlose Eigenerklärung, dass die Anzahl der Mitarbeiter des Anbieters in Deutschland im Bereich Visitenwagen (Entwicklung, Support, Vertrieb, Projektleitung etc.) mindestens 5 beträgt.
Nachweis: CE-Zertifikate für die zu liefernden Gegenstände
Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Hardware in Form von Systemunterlagen (gemäß LV Pos. 4.1)
Ab welchem Termin nach Abnahme sind die Kosten für Hardwarewartung und Hotline fällig (bitte exakte Liste zu den einzelnen Überschriften diese Unterlage beilegen!) (gemäß LV Seite 26)
Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Hardware ist in Form von Systemunterlagen beizufügen (gemäß LV Pos. 4.1.)
Bei integrierten Fremdprodukten von Subunternehmen ist ein entsprechender Hinweis zu geben bzw. eine deutliche Kenntlichmachung vorzunehmen. Darüber hinaus ist ausreichend Informationsmaterial sowie eine Referenzliste bereits realisierter Anbindungen hinsichtlich dieser Softwareprodukte (hier Firmware, nicht Betriebssystem) beizulegen (gemäß LV Pos. 3.13).
Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular) Bei Einsatz eines Nachunternehmers sind ausreichend Informationsmaterial sowie eine Referenzliste bereits realisierter Anbindungen hinsichtlich dieser Softwareprodukte beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
....
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYC7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.