Rahmenvertrag Arbeitsplatzdrucker und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: VA21-029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Arbeitsplatzdrucker und Zubehör
Rahmenvertrag zur Beschaffung neuer Arbeitsplatzdrucker inkl. Zubehör und Verbrauchsmaterialien
Bezirksregierung Münster Domplatz 1 - 3 48143 Münster, Dienstgebäude Albrecht-Thaer-Straße Albrecht-Thaer-Str. 9 48147 Münster, Dienstgebäude Nevinghoff Nevinghoff 22 48147 Münster, Dienstgebäude Weseler Straße Weseler Str. 230 48151 Münster, Dienstgebäude Gartenstraße Gartenstraße 27 45699 Herten, Dienstgebäude Leisweg Leisweg 12 48653 Coesfeld
Rahmenvertrag zur Beschaffung neuer Arbeitsplatzdrucker inkl. Zubehör und Verbrauchsmaterialien; Lieferungen an alle Dienstgebäude der Bezirksregierung Münster
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe THEIS-Computer GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.theis.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDVYYML
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]