Planungsleistungen für die Erneuerung der Mauritzer- Eisenbahn-Brücke Nr. 80 bei DEK-km 70,210 und der Warendorfer-Straßen-Brücke bei DEK-km 70,288 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-812-000038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-westdeutsche-kanaele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erneuerung der Mauritzer- Eisenbahn-Brücke Nr. 80 bei DEK-km 70,210 und der Warendorfer-Straßen-Brücke bei DEK-km 70,288
Gegenstand der Planungsleistungen sind der Rückbau der alten Brückenbauwerke und die Neubauten der beiden neuen Brücken mit den geforderten neuen Lichtraumprofilen gemäß Planfeststellung, die Verbaue, die Uferwände und die dazu gehörigen Verkehrsanlagen (Schiene und Straße, sowie Nebenanlagen) mit Rampenanpassung.
Es sind weiterhin Behelfsumfahrungen mit Behelfsbrücken sowohl für die Warendorfer-Straßen-Brücke als auch für die Mauritzer-Eisenbahn-Brücke zu planen. Dabei sind die gegenseitigen Abhängigkeiten aufgrund der unmittelbaren Nähe der Brücken zueinander zu berücksichtigen.
Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen stufenweise wie folgt zu beauftragen:
Stufe I Vorplanung/ Montagekonzept/ Gestaltungsvarianten:
Die erste Stufe beinhaltet im Wesentlichen die Vorplanung, das heißt die Leistungsphase 2 (Lph 2) Vorplanung jeweils nach HOAI. In der ersten Stufe sind Montagekonzepte/ Bauverfahren zu untersuchen und auf deren Basis Gestaltungsvarianten unter Berücksichtigung architektonischer, städtebaulicher und landschaftsplanerischer Aspekte, sowie der vorgenannten Prinzipien zu entwickeln.
Stufe II Erstellen der Entwurf-Ausführungsunterlage nach VV-WSV 2107:
In der zweiten Stufe soll die Entwurf-Ausführungsunterlage (Entwurf-AU) nach VV-WSV 2107 für eine vom Auftraggeber bestimmte Gestaltungsvariante bis zur Genehmigungsfähigkeit für jede Brücke separat erarbeitet werden. Die zweite Stufe beinhaltet die Lph 3 Entwurfsplanung, Teile aus Lph 4 Genehmigungsplanung und gfls. Teile aus Lph 5 Ausführungsplanung.
Stufe III Erstellen der Vergabeunterlagen nach VV-WSV 2102 für die Mauritzer-Eisenbahn-Brücke Nr. 80
In der dritten Stufe ist die Planung und Ausschreibung aus den genehmigten Unterlagen bis zur Fertigstellung vollständiger Vergabeunterlagen nach VV-WSV 2102 zu erstellen. Sie beinhaltet die Lph 6 Vorbereitung der Vergabe und Teile der Lph 5 - Ausführungsplanung.
Stufe IV Erstellen der Vergabeunterlagen nach VV-WSV 2102 für die Warendorfer-Straßen-Brücke Nr. 81
In der vierten Stufe ist die Planung und Ausschreibung aus den genehmigten Unterlagen bis zur Fertigstellung vollständiger Vergabeunterlagen nach VV-WSV 2102 zu erstellen. Sie beinhaltet die Lph 6 Vorbereitung der Vergabe und Teile der Lph 5 Ausführungsplanung.
Münster
Es sind Planungsleistungen aus den Bereichen Objektplanung Ingenieurbauwerk Brücke, Uferwand und Verbau, der Objektplanung Verkehrsanlage (Straße und Bahn), sowie der Fachplanung Tragwerksplanung zu erbringen.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen im Wesentlichen:
- Auswerten der Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens, der Grundlagenermittlung, der übergebenen Unterlagen und der örtlichen Verhältnisse
- Entwickeln von Montagekonzepten im Hinblick auf eine möglichst zeitlich und konstruktiv unabhängige Umsetzung der Bahnbrücke und der Straßenbrücke.
- Entwickeln von drei Gestaltungsvarianten für die Brückenbauwerke Nr. 80 und Nr. 81 unter besonderer Berücksichtigung architektonischer, städtebaulicher, landschaftsplanerischer und wirtschaftlicher Aspekte.
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die drei Varianten
- Erstellen einer Entwurf-Ausführungsunterlage (Entwurf AU) nach VV-WSV 2107 je Brücke und für die vom Auftraggeber bestimmte Gestaltungsvariante,
- Ausführliche Ausgabenberechnung für die gewählte Variante
- Erstellen eines Erläuterungsberichtes je Brücke, sowie eines Bauablauf- und Finanzierungsplanes
- Erstellen statischer Berechnungen und Bemessungen für die Brückenbauwerke Nr. 80 und Nr. 81, der Verbaue sowie Uferwände, einschließlich Festlegen wesentlicher tragender Details.
- Aufarbeiten und Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung Beteiligten und Fachplanungen
- Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes als Unterlage für spätere Arbeiten nach Baustellenverordnung,
- Erstellen von Korrosionsschutzplänen
- Erstellen von Vergabeunterlagen nach VV-WSV 2102 für die Bauleistungen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnisse (je Brücke separat)
- Erstellen technischer Pläne, Ausarbeiten von Planungsdetails und Mengenermittlungen für die Vergabeunterlagen.
1.) kein vorliegender Ausschlussgrund nach GWB §§ 123, 124
2.) Erfüllung der Mindeststandards aus Anforderungen 1-5
3.) Höhe der erreichten Punktzahl bei den Referenzen
zu 1.)
Die Ausschlussgründe werden über die Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärung zur Eignung geprüft.
Ziffer 8 der Eigenerklärung zur Eignung ist nicht auszufüllen!
Zu 2.)
Mindeststandard Anforderung 1:
Der Verantwortliche für die Planungsleistungen der Stufe I Vorplanung/ Gestaltungsvarianten muss die Berufsbezeichnung Architekt tragen dürfen (vgl. § 75 VgV) oder berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Mindeststandard Anforderung 2:
Der verantwortliche Projektleiter der Gesamtmaßnahme muss mindestens einen Abschluss als Bauingenieur (vgl. § 75 VgV) Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar nachweisen.
Mindeststandard Anforderung 3:
Der Bewerber bzw. Verantwortliche für die Planung der Verkehrsanlage Bahn muss die Präqualifizierung der Deutschen Bahn (PQ-Bahn) für Fahrbahn, KIB und LST und die Bauvorlageberechtigung der Deutschen Bahn (PQ-Bahn) für Fahrbahn, KIB und LST nachweisen.
Mindeststandard Anforderung 4:
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 3,0 Mio Euro für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Mindeststandard Anforderung 5:
Der gemittelte Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 1.895.000, - Euro netto betragen. Als „Unternehmen“ gelten auch Bietergemeinschaften, sofern sich deren Umsatz auf konstruktive Ingenieurtätigkeiten in der Objektplanung beziehen (keine Architektenleistungen).
zu 3.)
Als Beleg für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden geeignete Referenzen gefordert.
Auswahlkriterium
A- Fachspezifische Kenntnisse bzw. technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV anhand von Referenzen für
Eisenbahnbrücken, Gewichtung 50%
B- Fachspezifische Kenntnisse bzw. technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV anhand von Referenzen für
Straßenbrücken, Gewichtung 50%
Die Referenzen müssen mind. folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers
- Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrages, die anrechenbaren Kosten, die erbrachten Leistungs-
phasen, die Honorarzone und den Leistungszeitraum
Die fachspezifischen Kenntnisse sind jeweils für A und B anhand von mindestens 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren nachzuweisen
A- Vergleichbare Leistungen für die Eisenbahnbrücke sind:
Eisenbahnüberführungen mit mindestens 35 m Spannweite (Ein- oder Mehrfeldbrücke, bei Mehrfeld-brücke mind. 35 m Spannweite pro Feld) oder andere Gleisbauwerke mit folgenden Anforderungen:
- Unterbauten aus Beton, Stahlbeton und/ oder Stahl
- Überbau aus Stahl und/ oder Stahlverbund
- Belastung für Lastmodell 71 nach DIN EN 1991-2
- Verkehrsanlage Bahn für eine Gleisanlage der DB Netz AG oder eines anderen Eisenbahnunternehmens.
- mindestens Leistungen der Lph 3-6 für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Einstufung des Objektes mit mindestens Honorarzone III
- anrechenbare Kosten jedes einzelnen Referenzobjektes mind 2,0 Mio Euro netto
Die referenzbezogene Punktevergabe erfolgt entsprechend der folgenden Kriterien:
a) Eisenbahnüberführung für ein eingleisiges Nebengleis (elektrifiziert/ nicht elektrifiziert)
b) Verkehrsanlage Bahn inkl. PZB (punktförmige Zugbeeinflussung) und Vorfeld eines technisch gesicherten BÜs, mit Anwendung der Richtlinien der DB-Netz AG
c) Streckenkategorie: P5 Personen/ F3 Güter (Abweichung max. eine Kategoriestufe)
d) Streckenklasse: CE 20 t 8,0 t/m (Abweichung von max. 20%)
e) Eisenbahnüberführung über eine Wasserstraße
B - Vergleichbare Leistungen für die Straßenbrücke sind:
Brückenbauwerke mit mindestens 35 m Spannweite (Ein- oder Mehrfeldbrücke, bei Mehrfeldbrücke mind. 35 m Spannweite pro Feld), sowie andere Objekte aus der Objektliste Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 Gruppe 6 - konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, ausgenommen sind Lärmschutzwälle. Ebenso können Gebäude/ Bauwerke (Industrie- und Gewerbebau) mit freitragenden Bauteilen und einer Spannweite von mindestens 35 m als vergleichbar angesehen werden.
- mindestens Leistungen der Lph 2-3 und 5-6 für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Einstufung des Objektes mit mindestens Honorarzone III
- anrechenbare Kosten jedes einzelnen Referenzobjektes mind 5,0 Mio Euro netto
Die referenzbezogene Punktevergabe erfolgt entsprechend der folgenden Kriterien:
a) Brückenbauwerk für eine Straßenbrücke mit mindestens 2 Fahrstreifen
b) Überbau des Brückenbauwerkes oder freitragendes Bauteil aus Stahl oder Stahlverbund
c) Errichtung des Brückenbauwerkes im innerstädtischen Bereich und/ oder unter beengten Verhältnissen mit hohem Verkehrsaufkommen (> 15.000 Kfz/ 24 h)
d) Brückenbauwerk oder freitragendes Bauteil über eine Wasserstraße
e) Für die Baumaßnahme wurde eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke für die Dauer der Bauzeit eingerichtet
Die Referenzen für A und B werden jeweils wie folgt bewertet:
- 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: erfüllt 5 Anforderungen
- 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: erfüllt 4 Anforderungen
- 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: erfüllt 3 Anforderungen
- 2 Punkt, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: erfüllt 2 Anforderungen
- 1 Punkte, Kriterium noch erfüllt: erfüllt eine Anforderung
- 0 Punkte, Kriterium nicht erfüllt: erfüllt keine Anforderung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindeststandard - Anforderung 1:
Der Verantwortliche für die Planungsleistungen der Stufe I - Vorplanung/ Gestaltungsvarianten muss die Berufsbezeichnung Architekt tragen dürfen (vgl. § 75 VgV) oder berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Mindeststandard - Anforderung 2:
Der verantwortliche Projektleiter der Gesamtmaßnahme muss mindestens einen Abschluss als Bauingenieur (vgl. § 75 VgV) Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar nachweisen.
Mindeststandard - Anforderung 3:
Der Bewerber bzw. Verantwortliche für die Planung der Verkehrsanlage Bahn muss die Präqualifizierung der Deutschen Bahn (PQ-Bahn) für Fahrbahn, KIB und LST und die Bauvorlageberechtigung der Deutschen Bahn (PQ-Bahn) für Fahrbahn, KIB und LST nachweisen.
Mindeststandard - Anforderung 4:
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 3,0 Mio Euro für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Mindeststandard - Anforderung 5:
Der gemittelte Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 1.895.000, - Euro netto betragen. Als „Unternehmen“ gelten auch Bietergemeinschaften, sofern sich deren Umsatz auf konstruktive Ingenieurtätigkeiten in der Objektplanung beziehen (keine Architektenleistungen).
Als Beleg für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden geeignete Referenzen gefordert.
Auswahlkriterium
A - Fachspezifische Kenntnisse bzw. technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV anhand von Referenzen für
Eisenbahnbrücken, Gewichtung 50%
B - Fachspezifische Kenntnisse bzw. technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV anhand von Referenzen für
Straßenbrücken, Gewichtung 50%
Weitere Angaben unter II.2.9)
VgV § 75
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vergabenachprüfungsanträge gegen die Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind nach § 160 (3), Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/ Bewerber zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]