Bedarfsstudie Rathaus der Zukunft Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bedarfsstudie Rathaus der Zukunft
Die Bedarfsstudie soll die Anforderungen an ein bürgernahes, zukunftsorientiertes und bedarfsgerechtes Verwaltungsgebäude ermitteln. Zudem soll sie die Grundlagen für die politische Entschei-dungsfindung zwischen einer zentralen oder dezentralen Verwaltung sowie die damit verbundene Standortwahl bereitstellen. Derzeit unterhält die Stadt Iserlohn zehn Verwaltungsstandorte, wovon lediglich zwei Gebäude in ihrer jetzigen Form zu erhalten und daher nicht Bestandteil der Konzeptstudie sind.
Werner-Jacobi-Platz 12 58636 Iserlohn
Die Stadt Iserlohn plant die Errichtung eines neuen Rathauses als Verwaltungsgebäude. Anlass für diese Überlegungen sind zum einen umfassende brandschutztechnische Mängel des Rathausgebäudes am Schillerplatz. Zum anderen fügt sich diese Planung in eine avisierte allgemeine Umgestaltung des Schillerplatz-Areals ein.
Die Bedarfsstudie soll die Anforderungen an ein bürgernahes, zukunftsorientiertes und bedarfsge-rechtes Verwaltungsgebäude ermitteln. Zudem soll sie die Grundlagen für die politische Entschei-dungsfindung zwischen einer zentralen oder dezentralen Verwaltung sowie die damit verbundene Standortwahl bereitstellen. Derzeit unterhält die Stadt Iserlohn zehn Verwaltungsstandorte, wovon lediglich zwei Gebäude in ihrer jetzigen Form zu erhalten und daher nicht Bestandteil der Konzept-studie sind.
Ein Verwaltungsgebäude ist auf der einen Seite Arbeitsstelle für die Mitarbeiter/Innen. In diesem Zusammenhang ist der Strukturwandel der Arbeitswelt im Kontext von Digitalisierung und sind Aspekte der Mitarbeitergewinnung und -motivation der aktuell Beschäftigten zu berücksichtigen. Gleichermaßen soll das Verwaltungsgebäude aber ein Haus für die Bürger/Innen der Stadt Iserlohn werden. In diesem Zusammenhang sind Faktoren wie verkehrliche Erreichbarkeit/Anbindung, Barrierefreiheit, Kundenorientierung (z.B. Stichwort Bürgerbüro usw.) in den Blick zu nehmen. Schließlich sind auch Themen der Nachhaltigkeit und sinnvolle Bewirtschaftungskonzepte zu bedenken.
Im Zusammenspiel mit dem Fachplaner ist so eine zukunftsweisende auf die Stadtverwaltung als Organisation und Arbeitgeber individuell zugeschnittene Lösung (Stichworte: Wünsche, Bedürfnisse, Möglichkeiten, Notwendigkeiten) zu erarbeiten. Mit dem neu entwickelten Rathauskonzept soll ein Raumbedarfskonzept einhergehen, das sodann Ausgangspunkt für alle weiteren Entwicklungsschritte wie z. B. die anschließende architektonische Bearbeitung des Verwaltungsstandortes wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Projektleiter muss Architekt oder Ingenieur sein.
Projektleiter muss Architekt oder Ingenieur sein
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein 2-Umschläge Verfahren, d.h. Teilnahmeantrag und Angebot sind zum selben zeitpunkt abzugeben. Teilnahmeantrag und Erstangebot sind jeweils elektronisch in separaten (PDF)-Dateien abzugeben und mit eindeutigem Dateinamen "Teilnahmeunterlagen" und "Angebot" o.ä. zu versehen, die dem AG die gestufte Öffnung ermöglichen. Die das Angebot enthaltene Datei soll vom Bieter mit einem Passwort geschützt werden. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wird der Auf-traggeber nur diejenigen Bieter um unverzügliche Übersendung des jeweiligen Passwortes für die Angebotsdatei per Email bitten, die grundsätzlich geeignet sind.
Die Beschleunigung ist erforderlich, da die Bedarfsstudie zeitnah abgeschlossen werden muss, um das parall bereits beplante Gesamtprojekt Schillerlatz nicht zu gefährden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR95E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Münster
Land: Deutschland