Bundesweite Pflanzenpflege Hydrokulturen Referenznummer der Bekanntmachung: 0039-Pflanzen-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesweite Pflanzenpflege Hydrokulturen
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Pflege von Hydrokulturen in Stand- und Tischgefäßen im monatlichem Intervall in rd. 55 bundesweit verteilten Standorten der BARMER. Die zu pflegenden Hydrokulturen, befinden sich im Besitz der BARMER.
Es kann sowohl auf ein, auf mehrere als auch auf alle Lose geboten werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag in Losen oder als Gesamtauftrag zu vergeben.
Nordost Nord
BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Pflege von rund 2700 bestehenden Hydrokulturpflanzen in Stand- und Tischgefäßen. Die Pflege soll im monatlichen Intervall in den bundesweit verteilten ca. 55 Standorten des Auftraggebers erfolgen. Die Leistung wird in drei Regionallose für die Dauer von 48 Monaten, beginnend ab dem 01.02.2022, vergeben.
- Los 1: Gebiet Nordost / Nord - Anlage 1
Südost Süd
BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Pflege von rund 2700 bestehenden Hydrokulturpflanzen in Stand- und Tischgefäßen. Die Pflege soll im monatlichen Intervall in den bundesweit verteilten ca. 55 Standorten des Auftraggebers erfolgen. Die Leistung wird in drei Regionallose für die Dauer von 48 Monaten, beginnend ab dem 01.02.2022, vergeben.
- Los 2: Gebiet Südost / Süd (inkl. Baunatal und Braunschweig) - Anlage 2
Südwest Nordwest
BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Pflege von rund 2700 bestehenden Hydrokulturpflanzen in Stand- und Tischgefäßen. Die Pflege soll im monatlichen Intervall in den bundesweit verteilten ca. 55 Standorten des Auftraggebers erfolgen. Die Leistung wird in drei Regionallose für die Dauer von 48 Monaten, beginnend ab dem 01.02.2022, vergeben.
- Los 3: Gebiet Südwest / Nordwest (inkl. Hauptverwaltung Wuppertal)-Anlage 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgende Unterlagen sind zusätzlich zu Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis einzureichen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Soweit unten stehend nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, behält sich der Auftraggeber bei fehlenden Unterlagen vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Zwingend einzureichende Unterlagen müssen bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung, deren Versicherungsdeckung pauschal für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden mindestens € 500.000,00 pro Vertragsjahr beträgt oder Erklärung, nach Zuschlagserteilung eine solche abzuschließen. (gemäß Anlage E1)
2. Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens drei Referenzprojekten , deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind unter Angabe von auskunftsfähigen erreichbaren Ansprechpartnern auf Seiten der Auftraggeber zur Überprüfung der Referenzen (gemäß Anlage E 2)
3. Eigenerklärung zur Mindestlohntreue (gemäß Anlage E3) darüber,
-dass sich der Auftragnehmer verpflichtet, die im Rahmen der Leistungserbringung beschäftigten Arbeitnehmer jeweils mindestens entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungen gültigen Bestimmungen des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung zu entlohnen;
-dem Auftraggeber auf Anforderung zum Zwecke der Kontrolle der Regelung in Nr. 1 Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen sowie sonstiger zum Nachweis geeigneter Aufzeichnungen zu gewähren;
-etwaig eingesetzte Nachunternehme sorgfältig auszuwählen und deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf Basis der nach Nr. 1 geforderten Bedingung kalkuliert sein können;
dass die mindestens grob fahrlässige, erhebliche Nichterfüllung der Verpflichtung unter Nr. 1, 2 und 3 durch uns den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung unter dem vorgenannten Link erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.