Implementierung einer Softwarelösung für die Erstellung von Schriftgut aus SAP Referenznummer der Bekanntmachung: 21-T541302002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung einer Softwarelösung für die Erstellung von Schriftgut aus SAP
Implementierung einer Softwarelösung für die Erstellung von Schriftgut aus SAP
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Für die Einführung im Land NRW werden folgende Lieferungen und Leistungen vom Auftragnehmer erwartet:
- Bereitstellung des ausgeschriebenen Tools
- Installation des ausgeschriebenen Tools
- Ersteinrichtung für eine standardmäßige Nutzung
- Gewährleistung und Pflege des Tools inkl. Wartung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mindestens 20 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Leistungsgegenstandes
- Der Hersteller der Software muss einen SAP-Partner Status nachweisen
- der Bieter muss 3 Referenzen von Kunden für seine Erfahrung im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes nachweisen/einreichen, eine davon von einem öffentlichen Auftraggeber
- Mitarbeiterbezogene Eignungskriterien
Rolle Senior-Anforderungsberater
Mindestanforderung
- umfangreiche Kenntnisse des Funktionsumfangs, der Architektur und der Anwendung der ausgeschriebenen Softwarelösung
- umfangreiche Kenntnisse im SAP ERP HCM, SAP Berechtigungsverwaltung, wün-schenswert SAP OM
- umfangreiche Kenntnisse der SAP Architektur und SAP Tabellen
- umfangreiche Projekterfahrung in der Einführung der ausgeschriebenen Softwarelösung
- umfangreiche Kenntnisse in der öffentlichen Verwaltung
- umfangreiche Kenntnisse in der Implementierung der SAP Schnittstellente AKF-Link und in der Implementierung der CMIS Schnittstellente
- Kenntnisse in der Anbindung von Scan-Straßen
- umfangreiche Kenntnisse bei der Durchführung von Tests
- Projekt-Erfahrung >5 Jahre
- Deutschsprachig in Wort und Schrift (Muttersprachler oder ab Sprachlevel C1)
Rolle Junior-Anforderungsberater
Mindestanforderung
- Kenntnisse des Funktionsumfangs, der Architektur und der Anwendung der ausgeschrie-benen Softwarelösung
- Kenntnisse im SAP ERP HCM, SAP Berechtigungsverwaltung, wünschenswert SAP OM
- Kenntnisse der SAP Architektur und SAP Tabellen
- Projekterfahrung in der Einführung der ausgeschriebenen Softwarelösung
- Kenntnisse bei der Durchführung von Tests
- Kenntnisse in der Implementierung der SAP Schnittstelle AKF-Link und in der Implemen-tierung der CMIS Schnittstelle wünschenswert
- Kenntnisse in der Anbindung von Scan-Straßen wünschenswert
- Kenntnisse in der öffentlichen Verwaltung wünschenswert
- Projekt-Erfahrung >1,5 Jahre
- Deutschsprachig in Wort und Schrift (Muttersprachler oder ab Sprachlevel C1)
Rolle Entwickler
Mindestanforderung
- fundierte Programmier-Kenntnisse in der ausgeschriebenen Softwarelösung
- fundierte Programmier-Kenntnisse im SAP ERP HCM, SAP Berechtigungsverwaltung, wünschenswert SAP OM
- fundierte Kenntnisse der SAP Architektur und der SAP Datenbanken
- fundierte Programmier-Kenntnisse in der SAP Schnittstellentechnologie (AKF-Link) und in der Implementierung der CMIS Schnittstelle
- Kenntnisse bei der Durchführung von Tests
- Kenntnisse in der öffentlichen Verwaltung wünschenswert
- Entwickler-Erfahrung >3 Jahre
- Deutschsprachig in Wort und Schrift (Muttersprachler oder ab Sprachlevel C1)
Mindestanforderungen an das Tool müssen erfüllt sein
Dokumentation der Systeme
Wissenstransfer
Neue Releases
Keine Kommunikation zu Dritten
Einsatz aktueller Technologien
Informations-pflicht bei Sicherheitslücken
Information zu Sicherheits-Risiken in den verwendeten Technologien
Standardinstallation
Konfiguration/Customizing der ausgeschriebenen Tools
Einzureichende Produktbeschreibung:
Für die Prüfung der Mindestanforderungen hat der Bieter eine allgemeine Beschreibung des angebotenen Produktes (Oberflächen und Funktionsumfang) einzureichen.
Darüber hinaus wird die Prüfung der Mindestanforderungen, soweit sie nicht aus der Produkt-beschreibung hervorgehen, anhand des einzureichenden Konzeptes (vgl. Kap. 2.2) geprüft und im Rahmen der Bieterpräsentation verifiziert.
Einzureichendes Konzept:
Um eine qualitative Bewertung des Angebots zu ermöglichen ist ein Konzept mit den im Folgen-den beschriebenen Inhalten einzureichen, das einen Umfang von 25 DIN A4 Seiten nicht überschreitet (inkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). Seiten, die über diesen Umfang hinaus-gehen, werden nicht bewertet.
Barrierefreiheit
Softwareprodukte müssen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich gemacht werden. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Für das auszuschreibende Produkt ist entsprechend dieser Regelungen (vgl. § 10 BGG NRW, §§ 2, 3 BITVNRW) nach den anerkannten Regeln der Technik ein besonderes Augenmerk auf die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der Programmoberflächen zu legen, damit diese von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Testungen des Systems werden auf Basis aktueller assistiver Techniken und unter Einbeziehung betroffener Benutzergruppen erfolgen. Die konkrete Umsetzung der Barrierefreiheit wird anhand der Anlage 6 Checkliste Barrierefreiheit geprüft. Dementsprechend muss gemäß diesem Dokument eine Barrierefreiheit der Software gegeben sein.
Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist Teil der Abnahmekriterien. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Umsetzung der Barrierefreiheit dahingehend geprüft, dass mindestens die Hälfte der laut Anlage 6 notwendigen Punkte in einem Test bei der Präsentation erreicht werden müssen. Dies wären:
1.) Mobiler Client Punktzal: 9 Punkte
2.) Desktop-Anwendung Punktezahl: 9 Punkte
3.) Web-Anwendung Punktezahl: 15 Punkte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDCLC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.