IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas (restliche Bundesverwaltung) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.08 - 9928/21/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas (restliche Bundesverwaltung)
Rahmenvereinbarung über IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden:
- 9928/21/VV : 1 "IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas (nur ITZBund)"
- 9928/21/VV : 2 "IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas (restliche Bundesverwaltung)"
(dieses Verfahren)
Aus dieser Rahmenvereinbarung (Los 2) kann bis zu einer
Höchstmenge von 1720 Personentagen abgerufen werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen
automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die
Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der
Laufzeit widerspricht. Die maximale Laufzeit der
Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere
auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage
von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied
eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe
muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits
mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe)
muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung
vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die
Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die
Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung
entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten"
die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem
Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen
Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag
bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes
Mitglied einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich bezogen
auf den Ausschreibungsgegenstand (Softwareentwicklung
Natural /Adabas) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Der durchschnittliche Umsatz muss mindestens 300.000,00
EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer
selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht
beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem
Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen
oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch
nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular
"Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot
bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als
Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu
vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in
Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist
zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung
Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen. Weitere
Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2
des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen". Wenn
Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen,
füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber
Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem
Angebot bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens ein
Referenzprojekt für mit dem Auftragsgegenstand gleichwertige
Leistungen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den
Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar. Als gleichwertig werden
Referenzprojekte angesehen, die folgende Merkmale
aufweisen:
- Neu- und Weiterentwicklung sowie
Betriebsunterstützungsleistungen von Natural/Adabas
Anwendungen inkl. Konzeptions-, Implementierungs-,
Installations-, Konfigurations- und Integrationsdienstleistungen
sowie sonstigen Dienstleistungen zur Einrichtung im
Besonderen im Kontext Mainframe (z/OS) und Windows-
Plattform
- Technologieberatung im Natural/Adabas-Umfeld unter
Berücksichtigung von aktuellen Trends und möglichen
Migrationsstrategien/Alternativen zum Status Quo
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen
- Angabe, ob und welche Leistung vom Bewerber/Bieter
erbracht wurde (eigene Aufgaben und Verantwortungsbereiche)
bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer
erbracht haben
- Angabe der Kontaktstelle beim Auftraggeber der
Referenzprojektes mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
- Mindestens eine Referenz muss von einem öffentlichen
Auftraggeber (§ 99 GWB) stammen
- Jede der Referenzen muss eine Laufzeit von mindestens 6
Monaten haben (inkl. Support)
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungser-bringung
gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist)
- Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es
sich um Projekte handelt, die noch nicht ab-geschlossen
wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
(Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet
werden.)
Für die Referenzen nutzen Sie das Dokument "Anhang
Vordruck Referenzen". Sollte der Platz nicht ausreichend sein,
können Sie die Vorlage mehrmals verwenden.
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen,
weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer
fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte
bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den
entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach
sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste
von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen
einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie die-se
Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebots-schluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer
Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen
angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und
200.000 €).
Mitarbeiteranzahl
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl der
Mitarbeitenden bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
in den letzten drei Geschäftsjahren an. Bei
Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/
Subunternehmern werden die Zahlen addiert.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden bezogen auf
den Ausschreibungsgegenstand (Natural /Adabas Entwicklung)
darf je Geschäftsjahr die Anzahl von drei Mitarbeitenden nicht
unterschreiten.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer
selbsterstellten Liste.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der
Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden,
Einrichtungen und Organe (ausgenommen das
Informationstechnikzentrum Bund):
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Erdölbevorratungsverband
- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
- Umweltbundesamt
- Unfallversicherung Bund und Bahn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.