Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 "Erweiterung der Klinik für psychische Gesundheit" in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 846-P02
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 "Erweiterung der Klinik für psychische Gesundheit" in Münster
Das Universitätsklinikum Münster plant durch einen Erweiterungsanbau an das denkmalgeschützte Psychiatriegebäude, die Zentralisierung der Psychiatrie und der Psychosomatik an einem Standort, um so einen zeitgemäßen Rahmen für Krankenversorgung, Forschung und Lehre zu schaffen.
Die besondere Herausforderung des Neubaus besteht darin, dass dieser in der Erstnutzung für 2 bis 3 Jahre für die Innenturmsanierung des Zentralklinikums zur Verfügung stehen muss. Damit müssen interimistisch somatische Betten in diesem Gebäude untergebracht werden. Es gilt im Wettbewerb zu prüfen, wie die Raumstruktur für diesen Zeitpunkt effektiv umgenutzt werden kann.
Die langfristige Nutzung des Gebäudes soll dann wiederum für die Klink für psychische Gesundheit die Zentralisierung von Psychiatrie und Psychosomatik ermöglichen. Hierfür ist eine Aufnahmestation mit 18 Plätzen, eine Normalstation mit 20-24 Plätzen und 20 Plätzen als Wahlleistungsstation vorgesehen. Insgesamt ist ein Raumprogramm von ca. 2.600 qm Nutzfläche umzusetzen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf ca. 8,7 Mio. Euro netto für die anrechenbaren Baukosten (KG 300 und 400).
Die Planung muss eine Inbetriebnahme der Interimsnutzung zum Jahreswechsel 2023/2024 ermöglichen.
Dazu wird im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Architekten*innen für die Durchführung dieser für das UKM inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten*innen.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Es ist beabsichtigt, zunächst als alleiniges Zuschlagskriterium im Rahmen des Verhandlungsverfahrens die Platzierung im Wettbewerb heranzuziehen. Sollte sich im Rahmen des Wettbewerbes keine eindeutige Rangfolge ergeben bzw. es keine Übereinkunft mit dem Erstplatzierten geben, werden die Verhandlungen mit den weiteren Preisträgern aufgenommen und weitere Kriterien gemäß den Vorgaben der VgV definiert.
Um einen kurzfristigen Projektstart nach Abschluss des Wettbewerbes zu gewährleisten, wird allen Bewerbern/Bewerberinnen der vorläufige Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Teilnahmeantrags, besteht seitens der Bewerbenden die Möglichkeit hierzu Anmerkungen zu formulieren, die während des laufenden Wettbewerbes mit dem Auftraggeber geprüft und abgestimmt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der erforderlichen Grundleistungen sowie besonderen Leistungen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Der Wettbewerb ist anonym. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Voraussichtlicher Terminplan:
- Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19.11.2021
- Auswahl der Teilnehmer: 26.11.2021
- Benachrichtigung der Teilnehmer: 26.11.2021
- Versand der Auslobung an die Wettbewerbsteilnehmer: 06.12.2021
- Bearbeitungszeitraum bis: 15.02.2022
- Rückfragenkolloquium: 16.12.2021
- Preisgericht: 31.03.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllt. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in berechtigt sind; der Nachweis kann zum Beispiel durch eine Kopie der Zahlung des Mitgliedsbeitrags oder eine Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer geführt werden, soweit im jeweiligen Herkunftsstaat eine Architektenkammer existiert. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Architekt*in nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der entsprechenden EG-Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Eignungskriterien:
- kein Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Nachweis der Eignung gemäß §44 VgV (§ 122 GWB),
- Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in (z.B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei
ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2005/36/EG),
- Eigenerklärung des Bewerbers zum Vorhandensein/Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie
5.000.000 für sonstige Schäden. Dabei muss die Ersatzleistung des Versicherers mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen,
- Zustimmung bzw. Anmerkungen Vertragsentwurf,
- Nachweis mindestens zweier vergleichbarer Referenzprojekte mit folgenden Mindestkriterien. Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden. Jedes
Mindestkriterium muss mindestens einmal erfüllt sein:
Referenzprojekt 1:
- Zuordnung Objektplanung Gebäude
- erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 i.S. HOAI 2021 § 34
- Abschluss der LPH 8 in den letzten 10 Jahren (10/2011 bis 10/2021)
- anrechenbare Baukosten KG 300 und 400 >= 5 Mio EUR netto i.S. HOAI 2021 § 35
- Projektgröße mit einer Bruttogrundfläche (BGF) >= 3.000 qm
- mindestens Honorarzone IV i.S. HOAI 2013 § 35
Bis zu drei Referenzprojekte werden bei Erfüllung der Mindestkriterien gemäß der folgenden Bewertungskriterien bewertet. Der/die Bewerber*in hat zu kennzeichnen,
welche der eingereichten Referenzen bewertet werden sollen.
- Gestaltqualität
- Komplexität des Auftrags
Referenzprojekt 2:
- Zuordnung Objektplanung Gebäude
- erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 i.S. HOAI 2021 § 34
- Abschluss der LpH 8 in den letzten 10 Jahren (10/2011 bis 10/2021)
- anrechenbare Baukosten KG 300 und 400 >= 5 Mio EUR netto i.S. HOAI 2021 § 35
- Projektgröße mit einer Bruttogrundfläche (BGF) >= 3.000 qm
- mindestens Honorarzone IV i.S. HOAI 2013 § 35
Bis zu drei Referenzprojekte werden bei Erfüllung der Mindestkriterien gemäß der folgenden Bewertungskriterien bewertet. Der/die Bewerber*in hat zu kennzeichnen,
welche der eingereichten Referenzen bewertet werden sollen.
- Zuordnung der Referenz als Modernisierung/Sanierung eines Projektes mit Denkmalpflege
- Komplexität des Auftrags
Die zehn Bewerber mit der höchsten Punktzahl gemäß Bewertungskriterien werden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Bei Punktegleichheit wird ausgelost. Die Einzelheiten zur Bewertung sind den weiteren Unterlagen zu entnehmen.
Architektin*in
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
- Städtebaulich-räumliche Qualität,
- Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen,
- Qualität der innenräumlichen Organisation (Hochbau),
- Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV). Es ist beabsichtigt, zunächst als alleiniges Zuschlagskriterium im Rahmen des Verhandlungsverfahrens die Platzierung im Wettbewerb heranzuziehen. Sollte sich im Rahmen des Wettbewerbes keine eindeutige Rangfolge ergeben bzw. es keine Übereinkunft mit dem Erstplatzierten geben, werden die Verhandlungen mit den weiteren Preisträgern aufgenommen und weitere Kriterien gemäß den Vorgaben der VgV definiert.
Die Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Es ist geplant, die Wettbewerbssumme wie folgt aufzuteilen:
- 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
- 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
- 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
- 4. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen der Preisträger vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, und dass die Bindung des Auftraggebers an die Entscheidung des Preisgerichtes die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Wettbewerbssumme betrifft.
Weitere Hinweise sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten
Ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYELDCLK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de