Herstellung des Nachsedimentationsbeckens (NSB) als zweikammriges Erdbauwerk Gravenhorst.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rag.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung des Nachsedimentationsbeckens (NSB) als zweikammriges Erdbauwerk Gravenhorst.
Im Rahmen des Bauvorhabens „Neubau der Anlage zur Grubenwasseraufbereitung Gravenhorst (AzGA)“ der RAG Aktiengesellschaft soll ein zweikammriges Nachsedimentationsbecken errichtet werden.
Der Neubau der AzGA Gravenhorst erfolgt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, an der nördlichen Grenze zum Bundesland Niedersachsen zwischen der Stadt Ibbenbüren und der Gemeinde Hörstel.
Im Rahmen des Bauvorhabens „Neubau der Anlage zur Grubenwasseraufbereitung Gravenhorst (AzGA)“ der RAG Aktiengesellschaft soll ein zweikammriges Nachsedimentationsbecken errichtet werden.
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Das aus den stillgelegten Kohlefeldern (West- und Ostfeld) des Steinkohlebergwerks Ibbenbüren
stammende Grubenwasser soll in der geplanten AzGA durch ein mehrstufiges, chemisch-physikalisches Verfahren in verschiedenen Becken und Gebäuden so behandelt werden, dass es den Anforderungen zur Einleitung in die Vorflut (Stollenbach, Hörsteler) entspricht.
Eine der erforderlichen Behandlungsstufen der Grubenwasserreinigung erfolgt im Nachsedimentationsbecken (NSB) der AzGA. Entsprechend dem Bewirtschaftungskonzept weist die Trübe im NSB vorwiegend Restpartikel von Gips, Eisenhydroxid und Mangan auf, die sich größtenteils im NSB absetzen.
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Die Errichtung der AzGA und deren Einbindung in die Bestandsanlage (Enteisungsanlage
Gravenhorst) erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Gegenstand der vorliegenden abgeforderten Leistung ist der 1. Bauabschnitt (1. BA), in dem die Konstruktion des zweikammrigen Nachsedimentationsbecken (NSB) vorgezogen und weitestgehend entkoppelt vom Bau der übrigen Anlagenteile hergestellt werden soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß den im Downloadordner befindlichen "Bedingungen der RAG Aktiengesellschaft für die Teilnahme am
Wettbewerb".
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und
Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist
ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen
Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß
abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom
Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Ausdruck aus Berufs- oder Handelsregister.
Sofern bereits vorhanden Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den
genannten Anforderungen, sofern eine solche noch nicht vorhanden ist, eine Bestätigungsbescheinigung des
Versicherungsgebers im Auftragsfall gemäß den genannten Anforderungen.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung hierfür ist das Formular I zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zu Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II erbracht werden.
Erklärung zu § 19 Absatz 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien (näheres ist dem Dokument Bedingungen der RAG
Aktiengesellschaft für die Teilnahme am Wettbewerb zu entnehmen):
Der Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn der Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten
5 abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Mio. EUR (netto) im Mittel erreicht oder überschritten hat und wenn in
jedem der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. 10 Mio. EUR (netto) Umsatz im Bereich Ausführung von Tiefbauarbeiten eines Beckens, vorzugsweise Durchlaufbecken, als Erdbauwerk erzielt wurde.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von: 10 Mio.
Euro für Personenschäden (2-fach maximiert), 10 Mio. Euro für Sachschäden (2-fach maximiert), 10 Mio. Euro
für Vermögensschäden (2-fach maximiert).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien (näheres ist dem Dokument Bedingungen der RAG
Aktiengesellschaft für die Teilnahme am Wettbewerb zu entnehmen):
Angabe der Summe der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärungen über Referenzen des sich zu bewerbenden Unternehmens sind unter Verwendung der
Formulare VII bis X einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn die Summe der Beschäftigten im Durchschnitt der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel 20 Mitarbeiter/In.
Es sind mindestens 3 Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den
letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Errichtung eines Beckens, vorzugsweise Durchlaufbecken, als Erdbauwerk vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb:
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Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. In den entsprechenden Abschnitten dieses EU-Formulars sind die Anforderungen des Auftraggebers für die im Teilnahmewettbewerb von den Bewerbern zu erbringenden Nachweise und Unterlagenaufgeführt. Die zu erbringenden Nachweise und Unterlagen sind bei ihrer Einreichung in dem Teilnahmeantrag so strukturiert vom Bewerber zusammen zu stellen, zu gliedern und durchzunummerieren, dass sie dem Aufbau und der Nummerierung der jeweiligen Abschnitte und Unterpunkte dieses EU-Formulars entsprechen.
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2. Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem, unter IV 2.2) angegebenen Schlusstermin, mit Ihren Kennzeichen und der Aufschrift "EU-Vergabeverfahren - Sedimentationsbecken-Gravenhorst" sowie der EU-Amtsblatt-Bekanntmachungs-Nummer bei dem unter I.3) benannten Postfach einzureichen.
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3. Verhandlungs-, Vertrags- und Vertragsabwicklungssprache:
Es wird darauf hin gewiesen, dass sowohl im gesamten Verhandlungsverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
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4. Ausschluss:
Bewerber werden vom Teilnahmewettbewerb und vom weiteren Vergabeverfahren als ungeeignet ausgeschlossen, wenn sie die Teilnahmebedingungen (vgl. III.1.1 bis III.1.3) in inhaltlicher Hinsicht nicht bzw. nicht mehr erfüllen.
Ein Ausschluss erfolgt auch bei Vorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124GWB.
Bei rein formellen Mängeln behält sich die RAG vor, Erklärungen und Nachweise, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
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5. Auskunftsersuchen:
Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
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1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de