KLD Errichtung und Ausstattung PKV Station Referenznummer der Bekanntmachung: KLD PKV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-lippe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
KLD Errichtung und Ausstattung PKV Station
Ziel ist eine vollumfängliche Angebotserstellung für die Planung, - Finanzierung und - Schlüsselfertige Errichtung einer Komfortstation (mit 50 Betten) für Patienten der privaten Krankenversicherung und Selbstzahler im Neubau des Gebäudeteils C am Klinikum Lippe, Standort Detmold. Die Qualität der Planung, Ausführung und Ausstattung ist an eine Hotelausstattung 5 Sterne Superior anzulehnen. Dabei sind die Anforderung an Hygiene, Desinfektionbeständigkeit etc. der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen an einen Krankenhausbetrieb zu beachten und bei der Planung, Materialauswahl und Ausführung dementsprechend zu berücksichtigen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die unter dem in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung veröffentlichten Link zur Verfügung stehen.
Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Detmold
Ziel ist eine vollumfängliche Angebotserstellung für die Planung, - Finanzierung und - Schlüsselfertige Errichtung einer Komfortstation (mit 50 Betten) für Patienten der privaten Krankenversicherung und Selbstzahler im Neubau des Gebäudeteils C am Klinikum Lippe, Standort Detmold. Die Qualität der Planung, Ausführung und Ausstattung ist an eine Hotelausstattung 5 Sterne Superior anzulehnen. Dabei sind die Anforderung an Hygiene, Desinfektionbeständigkeit etc. der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen an einen Krankenhausbetrieb zu beachten und bei der Planung, Materialauswahl und Ausführung dementsprechend zu berücksichtigen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die unter dem in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung veröffentlichten Link zur Verfügung stehen. Die Leistungsanforderungen sind in ihrer Gesamtheit aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Die Ausschreibungsunterlagen werden digital zur Verfügung gestellt. Die Ausarbeitung und Abgabe des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenlos. Sollten in den Ausschreibungsunterlagen Widersprüche und Unklarheiten auftreten, so sind diese durch Rückfragen beim Auftraggeber rechtzeitig zu klären. Alle zum betriebsfertigen Zustand der Station und Anlagen notwendigen Einzel- und Zubehörteile müssen im Angebotspreis enthalten sein. Soweit die Angabe von Typen bzw. Fabrikate gefordert sind, sind diese anzugeben. Die Leistungen sind Raum / Bereichsweise in einem detaillierten Angebot des Anbieters genau zu beschreiben und entsprechend den Ausschreibungsunterlagen zu gliedern. Dies beinhaltet mindestens jedenfalls:
- Technische Beschreibung der Bau und Innenausstattung
- Grundriss im Maßstab 1:100
- Möblierung und Ausstattungspläne in aussagekräftigen Maßstab
- Farbkonzept
- Materialkonzept
- Beschreibung der Ausstattung unter Berücksichtigung der pflegerischen Aspekte
- Auflistung und Bilddokumentation der losen Möbel
- Bestätigungen über die zum Einsatz kommenden Stoffe / Bezüge und weitere Oberflächen hinsichtlich Ihrer Nutzbarkeit auf Brandschutz und im Hinblick auf die Anforderung der Pflege (Hygiene, Reinigung, Desinfektionsbeständigkeit)
- Bruttopreisliste der losen Einrichtung (als Basis im Falle einer abgeänderten Ausstattung)
Darüber hinaus sind je 2-5 Visualisierungen der vorgesehenen Ausstattung über nachstehende Bereiche dem Angebot beizulegen:
- Eingang - Lobby (inkl. Empfangsbereich - vorderer Schwesternstützpunkt)
- Einzelzimmer
- Doppelzimmer
- Patientenbad
- Flur / Eingangsbereich Patientenzimmer
- Tagesraum
Die schlüsselfertige, funktionsgerechte und betriebsbereite Herstellung sämtlicher in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Leistungen unter sorgfältiger Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, aller einschlägigen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften, die für die Fertigstellung des Gesamt-Bauvorhabens entsprechend der Führungsplanung und der funktionalen Anforderungen des Auftraggebers gelten. Die für jedes Gewerk maßgebenden nationalen Anforderungen und Regularien werden generell nicht vollständig einzeln aufgeführt. Sie sind jedoch bei der Ausführung zu berücksichtigen, sofern sie nicht hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben. Der Auftragnehmer übernimmt für die vereinbarte Vergütung alle Arbeiten, Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um das Werk vollständig zu erbringen, selbst wenn sie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung, in den Plänen, Zeichnungen, Baubeschreibungen etc. nicht ausdrücklich erwähnt sind. Inbegriffen sind sämtliche notwendige Nebenarbeiten, die für die vollständige Herstellung des Werkes erforderlich sind. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, sind diese für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (2F2 und 2F3) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 6 d EU VOB/A), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (2F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 12a EU Abs. 3 VOB/A spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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[1] Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer bzw. Ingenieur-kammer des/der Projektverantwortlichen, Nachweis der Bauvorlageberechtigung des verantwortlichen Planers
[2] Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV bzw. Vorlageberechtigung in Deutschland
[3] Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen, z. B. durch ein aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
[4] Erklärung zum Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, für die letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A): Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen jeweils 5 Million Euro betragen haben (auch GU-Leistungen von Projekten im klinischen Bereich sind anrechenbar). Sofern eine Projektgesellschaft Bieter ist, ist ein entsprechender Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Projektgesellschaft zu führen.
[5a] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A): Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Beschei-nigung des Versicherungsgebers oder Be-scheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftrags-fall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsge-bers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
[5b] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A): Nachweis einer Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Be-scheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend)
[6] Nachweis der Freistellung von der Bauabzugssteuer mittels Kopie der Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
zu [4] Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen jeweils 5 Million Euro betragen haben (auch GU-Leistungen von Projekten im klinischen Bereich sind anrechenbar). Sofern eine Projektgesellschaft Bieter ist, ist ein entspre-chender Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Projektgesellschaft zu führen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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[7] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A). Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz zur Planung eines Baus im laufenden Betrieb (Gesundheitswesen), wobei der Maßstab der Vergleichbarkeit durch die Vergabeunterlagen bestimmt wird.
[8] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. b und g) VOB/A):
geforderte Mindestzahl: 5 Beschäftigte.
Diese 5 Beschäftigten müssen mindestens folgende Erfahrung als Team mit sich bringen:
- Krankenhauserfahrung
- Projektleiter
- Planer
- Bauleiter mit Erfahrungen im Gesundheitswesen
Der Bieter weist nach und sichert zu, über hinreichende personelle Ressourcen zu verfügen, so dass unmittelbar nach einer Beauftragung mit der Bearbeitung begonnen werden kann und zügig eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt.
[9] Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
[10] Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
[11] Eigenerklärung einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbare Unterlagen, die die Einhaltung der dort definierten Anforderungen belegt
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Der Bewerber/Bieter muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes ist durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen der Vergabestelle mit Abgabe ihres Antrags/Angebotes nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen ist. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.
zu [8] eforderte Mindestzahl: 5 Beschäftigte.
Diese 5 Beschäftigten müssen mindestens folgende Erfahrung als Team mit sich bringen:
- Krankenhauserfahrung
- Projektleiter
- Planer
- Bauleiter mit Erfahrungen im Gesundheitswesen
Der Bieter weist nach und sichert zu, über hinreichende personelle Ressourcen zu verfügen, so dass unmittelbar nach einer Beauftragung mit der Bearbeitung begonnen werden kann und zügig eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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[12] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
[13] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
[14] Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
[15] Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend)
[16] Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
[17] 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet
[18] 513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung_0
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern.
Abschnitt IV: Verfahren
In der Submission nach § 14 a VOB/A sowie § 14 EU VOB/A werden die Angebote geöffnet. Bei der elektronischen Angebotseinreichung ist die Anwesenheit der Bieter nicht vorgesehen. Über den Öffnungstermin ist eine Niederschrift in elektronischer Form zu fertigen. Inhaltlich orientiert sich die Niederschrift an den Vorgaben im Eröffnungstermin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
C. Absehen vom Gebot der losweisen Vergabe
Leistungen sindnach § 97 Abs. 4 GWB grundsätzlich in Losen zu vergeben. Davon kann nur abgewichen werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses klare Regel-/Ausnahmeverhältnis bedeutet nicht, dass eine Gesamtvergabe überhaupt nur bei Vorliegen eines objektiv zwingenden Grundes erfolgen darf. Die mittels der Losvergabe verfolgte Mittelstandsförderung ist so gesehen kein Selbstzweck, die den Auftraggeber zwingt, eine Ausschreibung so zu konzipieren, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer daran teilnehmen können. Die Auslegung von § 97 Abs. 4 GWB erfolgt vielmehr im Kontext der primären Ziele des Vergaberechts, zu denen u.a. auch die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung gehört. Erforderlich ist einzig, dass sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzt und eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen. Der Auftraggeber verfolgt hier auch das Ziel der "ganzheitlichen Infrastrukturbetreuung" mit der Verknüpfung von Erneuerungsaufwand und Betrieb in technischer Hinsicht. So gibt es eine Gesamtverantwortung des Auftragnehmers für den Zustand. Die Einheitlichkeit der PKV-Station läßt eine weitere Unterteilung nicht zu. Andernfalls droht eine Zersplitterung des Auftrags und eine Zunahme unerwünschter Baustellenlogisitk, da im laufenden Betrieb gebaut wird und durch den Neubau Teil C die verfügbaren Flächen ohnehin stark einschränkt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR95Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]