NCG_Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 8-650 / 5608
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
NCG_Estricharbeiten
Art und Umfang der Leistung:
Die Estricharbeiten werden in zeitlich getrennten Leistungszeiträumen in den Bestandsbauten Mitteltrakt, Aula und Verwaltung sowie dem Nordtrakt-Neubau ausgeführt.
Die Leistungen des Gewerkes "Estricharbeiten " am Projekt NCG umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Untergrundvorbereitungen durch Schleifen und in Teilbereichen Fräsen und Kugelstrahlen von Bestands-Stahlbetonrohböden
- Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte
- Zementestrich schwimmend
- Gussasphaltestrich
- Estrichergänzungen zum Teil in Kleinflächen und Estrich-Streifen im Bestand
Vorbereitende Maßnahmen:
Untergründe Schleifen: ca. 1500 m
Untergrund Kugelstrahlen/Fräsen ca. 500 m²
Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte: ca. 1.000 m²
Zementestrich:
Zementestrich (Dünnestrich) im Verbund
als Ausgleichsestrich: ca. 1650 m²
Zementestrich Schwimmen (Neubau): ca. 3.000 m²
Zementestrich Schwimmend (Altbau): ca. 1.700 m²
Estrichergänzungen als Estrichstreifen im Bestand: ca. 200 lfm
Gussasphalt, Aula:
Gussasphaltestrich, Stärke ca. 40 mm ICH10: ca. 450 m²
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Reuterstrasse 51 51465 Bergisch Gladbach
siehe Beschreibung Pkt.1.4
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten / Terminplanung / Einzelfristen:
1.Die Vertraglichen Leistungen sind in zeitlich getrennte
Bauabschnitte unterteilt. Diese Unterteilung gliedert sich in die
Teilabschnitt Aula, Verwaltung, Mitteltrakt und Nordtrakt (Neubau).
Zwischen den Bauabschnitten ist mit Leistungsunterbrechungen zu
rechnen.
2.Planvorlage- und Prüffristen:
Vorlage Fugenplan zur Prüfung und Freigabe: 2 KW nach
Auftragserteilung
Plan-Prüffrist des Architekten: 12 Werktage
Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig
vor Arbeitsbeginn durch den AN zu prüfen
und im Falle Termin- oder Kostenrelevanter Einflüsse auf die
Leistungen des AN min. 2 KW vor Ausführungsbeginn bei der
örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen.
3.Leistungsabrufe getrennt nach Bauteilen Mitteltrakt, Aula,
Verwaltung und Nordtrakt (Neubau) jeweils auf Grundlage
VOB/B §5 (2)
Start Mitteltrakt: 12.04.2022
Start Aula: 21.03.2022
Start Verwaltung: 30.05.2022
Start Nordtrakt (Neubau): 02.12.2022
Fertigstellung Gesamtleistung: 18.03.2023
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen hat der/ die Bieter/in, sofern er/ sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über
- seinen/ ihren Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- die von ihm/ ihr ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- die Zahl der bei ihm/ ihr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Berufsgruppen,
- die ihm/ ihr für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
- das von ihm/ ihr für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal,
- die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
- andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise (§ 6 a EU VOB/A), sofern diese von der Auftraggeberin verlangt werden.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers sind folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung, auch für Nachunternehmer vorzulegen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
o des Finanzamtes
o der Berufsgenossenschaft
o der Sozialversicherung
Bieter/innen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-und Sachschäden in Höhe von 5 Mio EUR
Nachweis der aktuellen Freistellungsbescheinigung nach §48EStG.
siehe Vertragsfristen Punkt II.2.14
Abschnitt IV: Verfahren
keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Bei Erteilung des Zuschlags ist die Urkalkulation, in der die
kalkulierten Materialpreise nachvollziehbar und eindeutig ersichtlich
werden müssen, einzureichen.
Sollten die Materialpreise nicht eindeutig aus der Urkalkulation
hervorgehen ist eine Nachverhandlung ausgeschlossen. Die
Nachweispflicht liegt beim Auftragnehmer.
2.Die Anlage: "Handhabung von Bauablaufstörungen" ist zu beachten
und wird vertragsrelevant.
Die Anlage finden Sie unter
"Vergabeunterlagen_Vertragsbedingungen".
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDRWC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland