Investorenauswahlverfahren ehem. Hertie-Grundstück Stadt Velbert Referenznummer der Bekanntmachung: O008-21-001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velbert
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wirtschaftsfoerderung.velbert.de/start/
Abschnitt II: Gegenstand
Investorenauswahlverfahren ehem. Hertie-Grundstück Stadt Velbert
Mit dieser Ausschreibung verfolgt die Stadt Velbert die Entwicklung und Vermarktung des ehemaligen Hertie-Geländes in Velbert. Bei dem Hertie-Gelände handelt es sich um eine 7.491 m2 große innerstädtische Liegenschaft, die mit einem leerstehenden Kaufhausgebäude und einem Parkhaus bebaut war. Der Baubestand ist abgebrochen. Ziel des Verfahrens ist es, das geräumte Grundstück an den Bieter zu einem vorgegebenen Grundstückskaufpreis mit dem wirtschaftlichsten Angebot hinsichtlich der Qualität des Bebauungs- und Nutzungskonzepts zu veräußern.
Stadt Velbert 42551 Velbert
Vgl. Ziffer II.1.4) der EU-Bek.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Unternehmen
- Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate)
- Angaben zu einer Bewerber / Bietergemeinschaft (falls relevant)
- Vertraulichkeitserklärung
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 2,0 Mio. und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 1,0 Mio. aufweist, bzw. Erklärung der Versicherung, für den Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen
- Erklärungen über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, verwiesen.
- Bankerklärung: Indikative Erklärung eines deutschen oder im EU-Ausland, dem EWR oder der EFTA ansässigen Kreditinstituts bzw. einer Sparkasse, aus der sich ergibt, dass das Kreditinstitut / die Sparkasse grundsätzlich bereit ist, an der Finanzierung für das ausgeschriebene Projekt mitzuwirken
- Erklärung zum Umsatz (jahresdurchschnittlicher Umsatz mit Bauleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren)
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, verwiesen.
- Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter (jahresdurchschnittlich beschäftigte baufachlich oder kaufmännisch qualifizierte Mitarbeiter; Aushilfskräfte, Praktikanten, Werkstudenten sind nicht mitzuzählen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Mindestens zwei Referenzprojekte, die jeweils folgende Kriterien erfüllen:
o Realisiertes Projekt (= abgenommene Bauleistung)
o Kumulative Erbringung der Leistungsbestandteile Planung und Bau
o Brutto-Grundfläche ("BGF") i.S.v. DIN 277:2016 von mindestens 5.000 m2
o Projekt weist mindestens zwei der folgenden Nutzungsarten auf: Verwaltung (Büro), Gewerbe, Versammlungsstätten, Geschosswohnungen, Beherbergung, Verkaufsstätten, Gaststätten, Freizeitnutzung
o Projektrealisierung zwischen dem 1. Januar 2011 und dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge
o Angabe, ob das Projekt in einem Mischgebiet (MI gem. § 6 BauNVO), einem Urbanen Gebiet (MU gem. § 6a BauNVO) oder einem Kerngebiet (MK gem. § 7 BauNVO) oder in einem nach § 34 BauGB im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der nach der Eigenart seiner näheren Umgebung einem Mischgebiet, Urbanen Gebiet oder Kerngebiet entspricht, realisiert wurde.
Die Bewerber dürfen auch mehr als zwei Referenzprojekte einreichen. Die Stadt wird jedoch höchstens drei Referenzprojekte (d. h. zwei Mindestreferenzprojekte und ein weiteres Referenzprojekt) bewerten.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
1. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Stadt, der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde und anderer staatlicher Stellen - namentlich staatlicher Fördermittelbehörden -, soweit deren Zustimmung erforderlich ist bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden dieser Stellen sowie der Wirtschaftlichkeit und fördermittelrechtlichen Unbedenklichkeit des konkreten Ergebnisses des Vergabeverfahrens.
2. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bewerber), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bewerber betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bewerber, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
3. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bewerber beim DTVP registriert. Soweit der Bewerber noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt.
4. Fragen / Hinweise der Bewerber
Fragen / Hinweise u. ä. der Bewerber zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 1 und 2 dieser Aufforderung) an den Auftraggeber zu übermitteln. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen / Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen / Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Enthalten die Auftragsbekanntmachung und / oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen / Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 02.11.2021 vom Bewerber auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen / Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen / Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYDP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html