Schaffung öffentlich nutzbarer Stellplätze im Ortskern Brauweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-26.1-080
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pulheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaffung öffentlich nutzbarer Stellplätze im Ortskern Brauweiler
Die Stadt Pulheim plant, ein dauerhaftes Nutzungsrecht an 70 öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätzen im Ortskern Brauweiler zu erwerben. Der Auftragnehmer soll die PKW-Stellplätze herstellen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen: siehe Leistungsverzeichnis!
Ortskern von Pulheim-Brauweiler 50259 Pulheim-Brauweiler Ergänzung: siehe Plananlage zum Betrachtungsgebiet im Ortskern von Brauweiler
Die Stellplatzanlage muss grundsätzlich ganzjährig in vollem Umfang nutzbar sein. Die Stellplatzanlage muss städtebaulich vertretbar geplant und unterhalten werden. Dabei ist ausdrücklich gewünscht, dass die Stellplatzanlage möglichst raumsparend und optisch unauffällig angelegt wird. Die Integration in Bauvorhaben mit Mischnutzung ist ebenso möglich wie die Errichtung einer eigenständigen Parkpalette o.ä. Ausgeschlossen ist lediglich eine nicht befestigte, ausschließlich ebenerdige Lösung, da dies städtebaulich als nicht akzeptabel bewertet wird.
Der einmalig zu zahlende Betrag für die 70 öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätze soll den Wert von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) nicht überschreiten. Der Eigentümer der Stellplätze ist unter vollständiger Freistellung der Stadt Pulheim verpflichtet, alle Kosten der Instand- und Unterhaltung der Stellplätze dauerhaft zu tragen. Der Eigentümer der Stellplätze ist verpflichtet, die Stellplätze dauerhaft zu bewirtschaften. Die Höhe des von ihm zu erhebenden und für sich zu vereinnahmenden Parkentgelts für die betroffenen 70 PKW-Stellplätze soll die Höhe der Parkgebühren, die die Stadt Pulheim für ihre übrigen öffentlichen Stellplätze im Zentrum von Brauweiler erhebt, nicht übersteigen. Das Recht Parkgebühren zu erheben bleibt auch dann bestehen, wenn die Stadt Pulheim für ihre übrigen Stellplätze im Zentrum von Brauweiler keine Parkgebühren erheben sollte.
Weitere Informationen: siehe Leistungsverzeichnis!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYY8B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]