Stadt Emsdetten - Neubau Betriebshof Emsdetten - Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR9RN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emsdetten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Emsdetten - Neubau Betriebshof Emsdetten - Dachabdichtungsarbeiten
Die Stadt Emsdetten beabsichtigt in der Gustav-Wayss-Straße 19, 48282 Emsdetten, einen neuen Betriebshof zu realisieren. Die Gesamtfläche teilt sich im Wesentlichen auf in: Bauteil 01: Sozial- und Verwaltungsgebäude (2.746m³ BRI) - Bauteil 02: Arbeitsstände, Werkstätten, Lager und Waschhalle (3.683 m³ BRI) - Bauteil 03: Fahrzeughalle mit Remise (14.346 m³ BRI).
Art und Umfang der wesentlichen Leistungen:
- ca. 3840 m² Dachabdichtungsarbeiten
- ca. 380 m Spenglerarbeiten (Dachrandabschlussprofil, Firstblech)
- ca. 240 m Spenglerarbeiten (Hängedachrinne)
- ca. 370 m³ Dachbegrünung
Gustav-Weyss-Straße Emsdetten
Dachabdichtungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28201
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR9RN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.