LZPD / Pflegevertrag Findus/PIAV Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000687117/AUL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aulinger.eu
Abschnitt II: Gegenstand
LZPD / Pflegevertrag Findus/PIAV
Der Auftraggeber führt aktuell diverse IT-Projekte durch. In diese sind IT-Berater einzubeziehen. Eine umfassende IT-Beratung ist für die Funktionstüchtigkeit des Betriebs und die Ermittlungstätigkeit der Polizei des Landes NRW unumgänglich und auf höchstem Stand aufrechtzuerhalten. Die auszuschreibenden Dienstleistungen fallen konkret für Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Projekt PIAV-NRW und die Findus-Produktpalette an.
Das Landesprojekt Findus/PIAV besteht aus fünf Teilprojekten, die alle der Projektleitung gegenüber verantwortlich sind. Diese Ausschreibung bezieht sich auf eine Dienstleisterunterstützung in den Teilprojekten "Entwicklung" und "Test/QS". Gegenstand dieser Ausschreibung ist also die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Controllingleistungen. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf das Projekt PIAV-NRW, inklusive der zu erbringenden Leistungen für die Pflege und Wartung der Findus-Clients und der zugehörigen Findus-Middleware, sprich der gesamten Findus-Produktpalette.
Die Teilprojektleitungen werden durch Mitarbeiter des LZPD, bzw. des LKA im fachlichen Bereich ausgeübt.
Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten beginnend mit dem 01.01.2022 abgeschlossen. Er verlängert sich optional um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Aus IT-sicherheitstechnischen Gründen stellt das LZPD seine Entwicklungs- und Testumgebungen nur eingeschränkt für das Arbeiten über Remote-Zugänge zur Verfügung. Aus diesem Grund und aus Gründen in Bezug auf die kontinuierlich stattfindenden projektbezogenen Präsenzabstimmungen gilt grundsätzlich Duisburg als Leistungserbringungsort. Abweichungen wird der Auftraggeber im Zuge des Projektlaufes, sofern umsetzbar, ermöglichen.
Der Auftraggeber führt aktuell diverse IT-Projekte durch. In diese sind IT-Berater einzubeziehen. Eine umfassende IT-Beratung ist für die Funktionstüchtigkeit des Betriebs und die Ermittlungstätigkeit der Polizei des Landes NRW unumgänglich und auf höchstem Stand aufrechtzuerhalten.
Die auszuschreibenden Dienstleistungen fallen konkret für Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Projekt PIAV-NRW und der Findus-Produktpalette an. Inhaltlich handelt es sich um die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Controllingleistungen.
Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV) beschreibt ein System zur unverzüglichen und qualitätsgesicherten Bereitstellung von ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten aus den Teilnehmersystemen der Länderpolizeien, der Bundespolizei (BPOL), des Zolls und des BKA in einer gemeinsam genutzten Verbundanwendung auf Bundesebene zur länderübergreifenden operativen und strategischen Kriminalitätsanalyse. Das System PIAV besteht somit aus einer operativen und einer strategischen Komponente, inklusive einer Früherkennungskomponente.
Das Projekt PIAV:
Ziel des PIAV ist somit die Schaffung des oben beschriebenen Systems. Als Voraussetzung zur Zielerreichung stellt das Bundeskriminalamt (BKA) die zentralen Systeme und technische Schnittstellen in Form der Verbundanwendung zur Verfügung, was sowohl für die operative, als auch für die strategische Komponente gilt. Weiterhin zählt die Ablösung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes KPMD zu den Zielen, was bedeutet, dass eine Anlieferung in die verschiedensten Erfassungsdateien innerhalb des PIAV realisiert wird. Dazu wurde ein stufenweises Vorgehen im Verbund beschlossen, indem zu definierten Meilensteinen eine schrittweise Erweiterung der zentralseitigen Erfassungsdateien vollzogen wird. Hauptgegenstand der Ausschreibung ist somit die Leistungserbringung zur Finalisierung der letzten PIAV-Stufen auf Basis des sich bereits im produktiven Einsatz befindenden NRW-Teilnehmersystems. Nach Projektabschluss wird das NRW-System in den Modus der Pflege und Wartung übergehen. Auch diese Phase ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Das Verfahren FINDUS:
Das Verfahren FINDUS (Fallinformationen durchsuchen mit System) dient als Teilnehmersystem für die Anbindung an den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) des Landes NRW.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen!
Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten beginnend mit dem 01.01.2022 abgeschlossen. Er verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025. Pflegemaßnahmen können bis zum jeweils letzten Tag der Vertragslaufzeit beauftragt werden.
Derzeit noch nicht bekannt.
Zum angegebenen geschätzten Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) i.H.v. 13.860.000,- EUR (netto) ergeht folgender Hinweis: Die
Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Angabe
des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen. In diesem Sinne ist
der hier angegebene Gesamtwert als Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell
noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier
angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch
unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im
Rahmen der vier Jahre abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers
marktgängigen Stundensätze.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Hierauf besteht bieterseits jedoch kein Anspruch. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Nutzung des Formular 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Eigenerklärung zum Unternehmen, u.a. Angabe der Kontaktdaten, Regelarbeitszeit und Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte (Nutzung des Formulars II der Formulare zu den Eignungskriterien)
4. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die Gesellschafterstruktur seines Unternehmens / ihrer beteiligten Unternehmen bzw. eine etwaige Konzernzugehörigkeit darzustellen. (ergänzend vom Bieter / von der Bietergemeinschaft selbst zu erstellen).
5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Beifügung eines aktuellen Registerauszugs oder vergleichbar (Vom Bieter selbst beizubringen.Nicht älter als drei Monate.).
6. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD; Nutzung des Formulars III zu den Eignungserklärungen)
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien).
2. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von 1 Mio. EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich.
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Nutzung des Formular 521 EU)
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formular I der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD; Nutzung des Formulars III zu den Eignungserklärungen)
4. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch Beifügung eines aktuellen Registerauszugs (vom Bieter selbst beizubringen. Kopie ausreichend. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.)
5. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien).
6. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich. Als Umsatz mit auftragsvergleichbaren Leistungen wird Umsatz bezeichnet, der im Bereich der hier vergaberelevanten Dienstleistung (vgl. Leistungsbeschreibung samt Anlagen) erzielt wurde. Der Auftraggeber fordert zwar keine Mindestumsätze mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Eine "Null-Erklärung" führt jedoch genauso zum Ausschluss wie der Umstand, dass im Verhältnis zum Beschaffungsgegenstand deutlich zu niedrige Umsätze angegeben werden, die eine positive Eignung nicht rechtfertigen. Denn vorliegend weist der Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er durch die Umsatzabfrage mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft auf dem von der Ausschreibung betroffenen Dienstleistungsgebiet als Eignungsmindestkriterium fordert. Eine Auftragsvergabe an sog. Newcomer wird vor dem Hintergrund der sicherheitsbezogenen Bedeutung der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Es ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie ein Softwareentwicklungsprojekt für eine öffentliche Behörde, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte, sowie ein Projektvolumen von mindestens 3000 Personentagen pro Jahr in zwei Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
2. Eigenerklärung Qualitätsmanagement und IT-Sicherheitsmanagement (Nutzung des Formulars VII zu den Eignungserklärungen)
3. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar
4. Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar
1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Es ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie ein Softwareentwicklungsprojekt für eine öffentliche Behörde, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte sowie ein Projektvolumen von mindestens 3000 Personentagen pro Jahr in zwei Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
2. Eigenerklärung Qualitätsmanagement und IT-Sicherheitsmanagement (Nutzung des Formulars VII zu den Eignungserklärungen)
3. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar
4. Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar
Auf
1) die in der Leistungsbeschreibung samt Anlagen formulierten Anforderungen,
2) den EVB-IT Rahmen-Vertrag über IT-Dienstleistungen Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Findus-Produktpalette im Landesprojekt Findus/PIAV,
3) das Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD),
4) den Vertrag über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne der Datenschutzvorschriften für die Polizei NRW
5) die Besonderen Vertragsbedingungen zum MiLoG,
6) die BVB TVgG NRW,
7) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Formular 512) und
8) die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
und deren unbedingte Einhaltung (im Falle sich widersprechender Regelungen in der Geltungsreihenfolge wie im Vertrag benannt) wird hingewiesen.
Es besteht eine teilweise Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind unter http://www.evergbe.nrw.de/VMPCenter/ abrufbereit.
3. Die Angebote sind bis zur genannten Frist einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 56 Abs. 3 VgV die Nachforderung bei Angebotsabgabe fehlender und / oder unvollständiger leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (wie Preisblätter, Konzepte und wertungsrelevante Bieterangaben in den Excel-Tabellen) ausgeschlossen ist. Das vollständige Fehlen der in der Zusammenstellung der vom Unternehmen im offenen Verfahren einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325) geforderten nachstehenden Dokumente:
a) Excel-Tabelle "Bieterangaben und Bewertung.xlsx" (Anlage 9.1 zur Leistungsbeschreibung)
b) Excel-Tabelle "Bieterangaben_Wissensverteilung_Teil_A.xlsx" (Anlage 9.2 zur Leistungsbeschreibung)
c) Konzept Übergaben - Teil B und C (vom Bieter selbst zu erstellen; max. 20 DIN-A4-Seiten, nicht mehr als 20 DIN-A4-Seiten, Schrifttyp Times New Roman, Schriftgröße 12, gemäß der Leistungsbeschreibung, dort Ziffer 7.2.2)
d) Excel-Tabelle "Preisblatt.xlsx"
führt nicht bloß zu einer 0-Punkte-Bewertung zu diesen Wertungskriterien, sondern zum zwingenden Angebotsausschluss (Mindestanforderung).
5. Zum angegebenen geschätzten Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) ergeht folgender Hinweis: Die Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen. In diesem Sinne ist der hier angegebene Gesamtwert als Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der vier Jahre abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Stundensätze.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DC5A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]