Neubau KreativInstitut OWL - Projektmanagement Phase II Referenznummer der Bekanntmachung: THOL/PP II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KreativInstitut OWL - Projektmanagement Phase II
Die TH OWL beabsichtigt, gemeinsam mit der Universität Paderborn und der Hochschule für Musik Detmold, auf dem Kreativ Campus der TH OWL in Detmold die Errichtung des "KreativInstitut.OWL" (Arbeitstitel). Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in der ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des KreativInstitut.OWL-Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2 und Teile aus der LPH 3 nach HOAI.
Für die nächste Phase wird nun - vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage - die Leistung des Projektmanagements ausgeschrieben.
Das Gebäude KreativInstitut.OWL soll neue Qualitäten im Bereich der interdisziplinären Felder VR Film Production, InteractiveMedia, Film- und Musikinformatik sowie Digital Humanities schaffen. Hierzu sollen auf rund 1.044 qm Labore für diese Schwerpunkte, Räume für kollaboratives Arbeiten, StartUps und den Dialog im digitalen Medienalltag geschaffen werden. Die Ergebnisse der ersten Projektphase (im Wesentlichen Leistungsphasen analog der LPH 1 und 2 und Teile aus LPH 3 nach HOAI) sind die Grundlage für alle Leistungen der in weiteren Vergabeverfahren zu beauftragenden Architekten, Projektmanager und verschiedenen Fachplaner. Das erarbeitete Grundkonzept ist bei der weiteren Planung anzuerkennen. Die planerische und gestalterische Umsetzung des Konzepts ist eine Voraussetzung für die Beauftragung.
Aus den Vorgaben der Förderlinie resultiert folgende Priorisierung der Projektziele:
1. Einhaltung der Zeitvorgaben, insbesondere das Ende der Gesamtabwicklung/Abrechnung des Projekts bis zum 31.12.2022. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben ist für die Planung die Arbeitsmethodik SCRUM einzuhalten (z. B. wöchentlicher Sprint-Zyklus).
2. Einhaltung der Kostenvorgabe: Für die Errichtung des Gebäudes verbleiben nach Abzug der Nebenkosten KG700 und der Kosten für die Ablösung von Stellplätzen anrechenbare Kosten KG200 bis 400 in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto.
Die Nettosumme verteilt sich wie folgt:
Rohbau/Dach: [Betrag gelöscht] Euro netto;
TGA: [Betrag gelöscht] Euro netto;
Ausbau: [Betrag gelöscht] Euro netto;
3. Einhaltung der vorgegebenen Projektqualitäten und -quantitäten
Ausgeschrieben wird hier das Projektmanagement in Form der baulichen Projektleitung, der Projektsteuerung und Projektkoordination.
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4, soweit vom bisherigen Planungsstand noch nicht abgedeckt, beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 5, 6, 7, 8 und 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen 5, 6, 7, 8 bzw. 9 beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann diese Leistungsphasen gar nicht (z. B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Die Förderprogramme sind noch nicht final festgelegt. Bezüglich der Technischen Hochschule OWL könnte das Förderprogramm "EFRE Forschungsinfrastrukturen" in Betracht kommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schwoerer.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WR95Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angabe zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html