Mediadienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-110-02
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 184-479049)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mediadienstleistungen
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt, federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen abzuschließen.
Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen:
Bayerischer Rundfunk (BR)
Deutschlandradio (DLR)
Hessischer Rundfunk (hr)
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Radio Bremen
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Saarländischer Rundfunk (SR)
Südwestrundfunk (SWR)
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
sowie die Programmdirektion Das Erste
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print/ OoH/ Ambient und Online/ Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdeckt. Ein Ziel dieser Ausschreibung ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD.
Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind die vorgenannten Rundfunkanstalten, die Programmdirektion Das Erste sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz
befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese als Bezugsberechtige genannt.
A. Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen
Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht:
1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.)
2. Media-Beratung (reine Beratungsleistung // Informationscharakter)
3. Media-Konzeption (Erstellung einer Konzeption // Media-Strategie hinsichtlich Media-Mix // Zielgruppenableitung // Touchpointanalyse // strategisches Vorgehen // übergreifende Kampagnenplanung)
4. Media-Planung
5. Media-Einkauf und Optimierung
6. Media-Produktion
7. Media-Kontrolle und -Dokumentation
8. Media-Abrechnung
B. Individuelle Beratungsleistungen
Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag Individuelle Beratungsleistungen abgerufen werden.
Es werden zwei Vergütungsmodelle angewendet:
o Pauschalmodell für die genannten Regelleistungen
o Individualmodell mit leistungsbezogener Vergütung für die individuellen Beratungsleistungen
Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 01.04.2022.
Die Beteiligten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Die Beteiligten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 15 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Beteiligten.
Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
18.10.2021, 23:59 Uhr
28.10.2021, 23:59 Uhr