Vg. Grundstück RLH Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 86-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deltaport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vg. Grundstück RLH Süd
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen).
Zur weiteren Entwicklung des Rhein-Lippe-Hafens beabsichtigt DeltaPort, die flächenmäßige Aufschüttung für eine neue, voraussichtlich bis zu ca. 27 ha große Logistikfläche im Rhein-Lippe-Hafen Süd.
Auf der im Zuge der Auffüllung entstehenden Logistikfläche soll eine hafenaffine Ansiedlung verwirklicht werden. Mit dieser Ansiedlung soll der hafenseitige und ggf. der bahnseitige Umschlag in den drei DeltaPort-Häfen ausgeweitet werden.
DeltaPort führt zu diesem Zwecke die hier gegenständliche Ausschreibung für eine hafenaffine gewerbliche Ansiedlung mittels Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem Nutzungszweck) durch. Erbbaurechtsvertrag und Mietvertrag werden im Folgenden zusammenfassend als "Grundstücksvertrag" bezeichnet.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für eine Ansiedlung auf dem hier gegenständlichen Grundstück im südlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafen interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Der hier gegenständliche Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der hier verwendeten Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Rhein-Lippe-Hafen 46485 Wesel
Der bei Rheinkilometer 813 gelegene Rhein-Lippe-Hafen in der Hansestadt Wesel verfügt über eine Wasserfläche von ca. 19 ha. Die Hansestadt Wesel, eine große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel, liegt am unteren Niederrhein und innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen. Der Rhein-Lippe-Hafen liegt direkt am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße, in unmittelbarer Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands. Damit besteht eine ideale Anbindung an die ARA-Häfen (Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) sowie in Richtung Süddeutschland. Über den Rhein und den Wesel-Datteln-Kanal sind das gesamtdeutsche Kanalnetz und die ost- sowie südosteuropäischen Länder optimal erreichbar.
In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem der Geschäftsflughafen "Schwarze Heide" sowie Anbindungen an das regionale und überregionale Straßennetz (Autobahnanschlüsse zur A 3, A 57 und A 31 sowie Kreisstraße 12n).
Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel ist ein Universalhafen. DeltaPort hat am Nordufer des Rhein-Lippe-Hafens eine schwerlastfähige Kaianlage errichtet.
Zur weiteren Entwicklung des Rhein-Lippe-Hafens beabsichtigt DeltaPort, die flächenmäßige Aufschüttung für eine neue Logistikfläche im Rhein-Lippe-Hafen Süd.
Die ungefähre zukünftige Lage und voraussichtliche Ausdehnung des durch die Auffüllung entstehenden Grundstücks RLH Süd ist dem in dem Informationsmemorandum abgebildeten Lageplan zu entnehmen. Die konkrete Festlegung wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der in diesem Bereich bei Vertragsschluss geltenden Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse etc. erfolgen. Die noch zu konkretisierende, über dieses Verfahren zu vergebende Logistikfläche wird im Weiteren als "Grundstück RLH Süd" bezeichnet. Ein Teil der zukünftigen Logistikfläche ist bereits nahezu auf die notwendige Höhe aufgeschüttet worden. Hier fand bereits eine industrielle Nutzung zum Umschlag von Mineralöl statt. Die Umschlaganlagen sind weitestgehend zurückgebaut worden. Im östlichen und südöstlichen Teil des Bebauungsgebietes muss die Aufschüttung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Für den hier gegenständlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafens gibt es derzeit noch keinen gültigen Bebauungsplan. Der diesbezüglich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 232 der Stadt Wesel liegt als Entwurf vor. Das Verfahren befindet sich derzeit in Vorbereitung auf die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nach Kenntnis von DeltaPort wird der Bebauungsplan unter anderem z. B. auch besondere Anforderungen hinsichtlich regenerativer Energieträger, des Grades der Grundstücksversiegelung bzw. des erforderlichen Anteils an Grünflächen (ggf. auch umzusetzen durch Dachbegrünung) sowie äußere Gestaltungsvorgaben enthalten.
DeltaPort stellt ausdrücklich klar, dass derzeit aufgrund des noch nicht gültigen Bebauungsplanes sowie des Planungsstadiums zur Auffüllung keine verbindlichen Aussagen dazu gemacht werden können, bis zu welchem Zeitpunkt der Bebauungsplan rechtskräftig sein wird, die Auffüllung abgeschlossen sein wird und wann und in welcher konkreten Form die Logistikfläche nutzbar zur Verfügung gestellt werden kann. DeltaPort geht davon aus, dass der Bebauungsplan bis Mitte 2023 Rechtskraft erlangt und anschließend abschnittsweise die Baureifmachung des Geländes erfolgen kann. DeltaPort übernimmt für die Zeitangabe sowie die späteren Inhalte des Bauplanungsrechts, Auflagen etc. jedoch keine Gewähr. Für den Fall, dass wider Erwarten die vorstehend benannten einzelnen Schritte zur Baureifmachung nicht bis zu den im Rahmen der Verhandlungen festzulegenden Daten abgeschlossen sind oder die späteren Inhalte des Bauplanungsrechts nicht für die beabsichtigte Ansiedlung ausreichen sollten, werden Kündigungsrechte/auflösende Bedingungen für den Grundstücksvertrag vereinbart. Schadensersatzansprüche des zukünftigen Ansiedlers für den Fall einer solchen Beendigung des Grundstücksvertrages werden ausgeschlossen. Das Projektierungsrisiko und die damit einhergehenden Unwägbarkeiten übernimmt der zukünftige Ansiedler auf eigenes Risiko im Sinne des Rechtscharakters der Konzession. Hiermit erklärt sich jeder Bieter durch Teilnahme am Verfahren ausdrücklich einverstanden.
Das Grundstück wird östlich und südlich des Hafenbeckens des Rhein-Lippe-Hafens liegen. Das Grundstück kann voraussichtlich eine Gesamtgröße von bis zu ca. 27 ha haben.
Das Grundstück RLH Süd ist über die Straße "Zum Ölhafen" für den Straßenverkehr erschlossen. Die Erschließung der südlichen Bereiche des Grundstück RLH Nord muss als innere Erschließung über das zukünftige Erbbaugrundstück/Mietgrundstück selbst erfolgen.
Bahnseitiger Umschlag kann im ca. 2,5 km entfernten Hafen Emmelsum über die dortige Hafenbahn erfolgen.
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu werten.
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen aufzufordernden Bieter auf drei zu beschränken. Soweit sich mehr als drei geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist für das Grundstück RLH Süd bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in absteigender Rangfolge):
a) Projektbeschreibung
- Aussagekraft und
- Nachvollziehbarkeit der in der Projektbeschreibung gemachten Angaben.
Der Umfang des Potenzials zur Verkehrsverlagerung sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird besonders positiv bewertet.
b) Referenzen
- Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes mit der geplanten Ansiedlung hinsichtlich der Größe und der erwarteten Kapazität des Betriebs, hafenaffinen Umschlag zu generieren.
- Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume);
- Aktualität der Referenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden sind.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten aufgeführt ist.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Bestätigung der Kenntnis, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter bzw. das Mitglied erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur Unterbeauftragung vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
(6) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein). Unternehmen, deren Sitz sich nicht in Deutschland befindet, haben die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister in dem Staat, in dem sie niedergelassen sind nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen. Als letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr gilt das Jahr 2020.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(3) Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle Eigenkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird klargestellt, dass dies gilt, soweit eine entsprechende Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist. Zudem wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz bzw. ein entsprechendes Eigenkapital keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(4) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(5) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(6) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit einem Referenzprojekt, welches den Vorgaben der in Ziff. III. 2. 2) dargestellten Mindestanforderungen entspricht. Das jeweilige Projekt ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die generierten Umschläge darzulegen.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung auf dem Grundstück. Ein Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung von DeltaPort eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Bieter daher aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften) vor, besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des Ansiedlungsprojektes (z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen, Bürgschaften o. ä.) zu fordern.
Die Bieter sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von DeltaPort vorzusehen.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von DeltaPort eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
Der Bieter hat die Erfüllung der Mindestanforderungen an das geplante Ansiedlungsprojekt bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen.
Die Mindestanforderungen erfüllt das Ansiedlungsprojekt, wenn es sich um
a) einen hafenorientierten Gewerbebetrieb, der in Industriegebieten gem. § 9 BauNVO zulässig ist, handelt und/oder um
b) einen Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und Güterdistribution),
welcher Umschlag über die Kaikante und/oder über den Verkehrsträger Hafenbahn generiert und genehmigungsfähig gem. der (voraussichtlichen) Bebauungsplan-Vorgaben (damit dann "hafenaffine Ansiedlung") ist.
Nicht zugelassen sind durch den Grundstückseigentümer (ggf. auch über die Vorgaben im zukünftigen Bebauungsplan hinausgehend) Betriebe des Einzelhandels, Einkaufszentren, Vergnügungsstätten, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, hafenfremde Bürobetriebe, nicht nutzungsbezogene Verwaltungen sowie Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke. Ebenso ist die Vorhaltung und Bereitstellung von Flächen für Kohle, Schrott und offene Abfälle nicht zugelassen.
Zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern abgefragten Grundstücks- und Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle/Auftraggeber und Bieter erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs über den Projektraum auf der vorgenannten Plattform. Eine telefonische Kommunikation ist nur gestattet, soweit sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge oder die Angebote betrifft (z.B. für Terminabsprachen bzgl. der Verhandlungsgespräche). Sofern im Rahmen der Kommunikation Bieterfragen gestellt werden, die nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt. Die Bieter erklären sich mit Einreichung der jeweiligen Bieterfrage mit einer anonymisierten Veröffentlichung einverstanden. Die anonymisierten Bieterfragen samt Antworten und etwaige Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs in dem Projektraum auf www.dvtp.de zum Download bereit gestellt. Eine Benachrichtigung über die Einstellung der Informationen wird an die bereits bekannten Bieter via der Kommunikationsfunktion bzw. im Anschluss via E-Mail versandt.
2. Die Bieter können sich durch Einreichung des Teilnahmeantrages um die Aufnahme von Verhandlungen bewerben. DeltaPort wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter und die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Ansiedlungsprojekte anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien prüfen und erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
3. DeltaPort wird die geeigneten Bieter (ggf. im reduzierten Bieterkreis) zu Verhandlungen auffordern.
Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter weitere Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag bzw. den Muster-Erbbaurechtsvertrag sowie Informationen zu den (bei mehreren geeigneten Bietern) ggf. anzuwendenden Wertungskriterien. DeltaPort weist darauf hin, dass bei der Wertung der Ansiedlungskonzepte die angebotenen Entgelte und das Investitionsvolumen entscheidend sein werden. Der Vertragsentwurf wird in einer, ggf. in mehreren Verhandlungsrunden verhandelt.
4. Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
6. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben. Der Abschluss des Grundstücksvertrages steht bei DeltaPort unter Gremienvorbehalt; hier liegt die Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort behält sich vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden. DeltaPort wird dem jeweiligen Bestbieter die Gründe für die (eventuelle) Ablehnung des (im Fall des gewünschten Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages: notariellen) Angebots mitteilen. Den unterlegenen Bietern wird DeltaPort ebenfalls unaufgefordert mitteilen, dass im Rahmen dieses Verfahrens kein Grundstücksvertrag vergeben wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR0M4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html