High Content Screening Workstation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0388-AJ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
High Content Screening Workstation
Beschafft werden soll eine High Content Screening Workstation, bestehend aus konfokalem High Content Imager, Roboterarm zur autom. Plattenzufuhr, autom. Inkubator und flexiblem 8-Kanal/MDT Pipettierroboter. Das ganze System soll von einer Scheduling-Software gesteuert und von einer HEPA-Einhausung umschlossen sein.
Universitätsklinikum Aachen AöR/ DWI Forckenbeckstrasse 50 52074 Aachen
Beschafft werden soll eine High Content Screening Workstation, bestehend aus konfokalem High Content Imager, Roboterarm zur autom. Plattenzufuhr, autom. Inkubator und flexiblem 8-Kanal/MDT Pipettierroboter. Das ganze System soll von einer Scheduling-Software gesteuert und von einer HEPA-Einhausung umschlossen sein.
Der High Content Imager wird benötigt, um sowohl lebende Zellen in 2D oder 3D Kultursystemen, Organoide, Mikrogewebe und orientierte Anisogele mit ausgerichteten Zellen und Neuronen als auch fixierte und gefärbte Zellkulturen sowie Immunfluoreszenz gefärbte Gewebeschnitte mit großem Bildinformationsumfang ("high content imaging") zu analysieren. Dabei wird mitzellulärer oder subzellulärer Auflösung automatisiert mikroskopiert, die entstehenden Bild- und Metadaten strukturiert abgespeichert und mittels automatisierter Bildanalyse und Machine Learning Algorithmen ausgewertet. Die Software muss dabei in der Lage sein die orientierten Strukturen in den 3D Zellkulturen und Gewebe zu analysieren.
Um sowohl lebende Zellkulturen oder Organoide / Mikrogewebe in wässrigem Medium, als auch fixierte Proben mikroskopieren zu können, soll das System den Einsatz von sowohl Wasserimmersionsobjektiven verschiedener Vergrößerungsstufen, als auch von Luftobjektiven ermöglichen. Insbesondere für die Multiplexaufnahme schneller zellulärer Prozesse (z.B. Vesikeltranslokation oder Änderungen der mitochondrialen Morphologie) mit subzellulärer Auflösung ist die Möglichkeit zur simultanen konfokalen Mikroskopie in mehreren spektral getrennten Kanälen über das gesamte Spektrum der in der Biologie eingesetzten Fluorophore und Fluoreszenzproteine erforderlich. Weiterhin ist hierfür ein möglichst in die Aufnahmesoftware integrierter Prozess zum Pixel-genauen Alignment und digitalen Korrektur optischer Unterschiede der verschiedenen Lichtwege erforderlich.
Um einen flexiblen Einsatz aller gängigen Zellfarbstoffe (z.B. Hoechst zur Kernfärbung, Mitotracker zur Mitochondrienfärbung) und Fluoreszenzproteine, ebenso wie die gebräuchlichsten FRET Biosensoren, über das komplette Spektrum des sichtbaren Lichts abzudecken, sollte das HCI System mit Anregungslichtquellen im Bereich von 405-640 nm ausgestattet sein. Für Lebendzellanwendungen muss das System außerdem über eine Inkubationskammer verfügen, die die Temperatur auf ~37GradC - und eine CO2 Konzentration von ~5% einregeln und über längere Zeit konstant halten kann. Das HCI System muss darüber hinaus in der Lage sein, die gewonnenen Bilddaten direkt an einen einzurichtenden Bilddatenbank- und Analyseserver zu übertragen, welcher sich nahtlos in ein Serversystem (wie z.B. Columbus Server) integriert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDK3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de