Bürofahrzeuge SKD Referenznummer der Bekanntmachung: Verg.-Nr. 2021/BAG-Z4-VgSt/004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bag.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürofahrzeuge SKD
Der Straßenkontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) nimmt u.a. Aufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), dem Fahrpersonalgesetz (FPersG) wahr und kontrolliert u.a. die Einhaltung der Abfall- und Gefahrgutvorschriften.
Diese Ausschreibung verfolgt das Ziel, ausgebaute Bürofahrzeuge für den Sraßenkontrolldienst des Bundesamtes zu beschaffen. Diese müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen. Die Fahrzeuge können nach Wahl des Bieters zum Kauf und zur Miete (Leasing) angeboten werden.
Zudem wird der Auftrag mit einer Abrufberechtigung zugunsten der Toll Collect GmbH des Bundes ausgeschrieben, vgl. § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV. Die Toll Collect GmbH wird im Einzelabruf eigenständiger Vertragspartner des Auftragnehmers und ist im angegebenen Umfang der Leistungsbeschreibung auf eigenen Namen und Rechnung abrufberechtigt.
Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Der Auftragnehmer wird das BAG zur Verfolgung des Kontrollauftrages mit ausgebauten und zulassungsfähigen Bürofahrzeugen auf Grundlage von gesonderten Einzelaufträgen beliefern, die für den Einsatzzweck geeignet sind und den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung entsprechen.
Die vom Auftragnehmer zu liefernden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen. Zudem müssen Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fahrzeuge für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren in den Dienst zu stellen.
Mit Zuschlagserteilung wird der Auftragnehmer mit der Herstellung eines Musterfahrzeuges beauftragt, das der Abnahme durch den Auftraggeber unterliegen.
Im Rahmen der Herstellung des Musterfahrzeugs ist auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen des Auftraggebers davon auszugehen, dass vier bis sechs eintägige Vororttermine beim Auftragnehmer erforderlich werden, in denen Detailfragen geklärt und Abstimmungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die konkrete Auswahl und Positionierung von Anforderungen an den Innenausbau der Fahrzeuge, wie zum Beispiel die Anordnung von Kabelkanälen, die Auswahl von Schaltern bezüglich Form, Farbe und Funktion; vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 6.
Zur Abnahme des Fahrzeuges müssen die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt, die Funktionsfähigkeit der verbauten Digitalfunkkomponenten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vor der Übergabe getestet und die Sicherheit für die beförderten Personen mittels Schlittenversuch gemäß ISO 27955 unter Berücksichtigung aller Inneneinbauten nachgewiesen sein. Das Fahrzeug ist hierzu im Verwendungszustand zu prüfen. Hierzu gehören neben der Möblierung auch Ausrüstungsgegenstände und technische Einbauen. Zu den technischen Einbauten gehört insbesondere ein Server, zwei Laptops und ein Drucker/Scanner. Im Zeitpunkt des Schlittenversuchs noch nicht verfügbare Komponenten sind durch ein nach Gewicht und Schwerpunktlage gleichwertigen Ersatz zu simulieren.
Nach der Abnahme des vertragsgemäßen Musterfahrzeugs plant der Auftraggeber im ersten Vertragsjahr (2021) 18 Fahrzeuge und im zweiten Vertragsjahr (2022) bis zu 40 Fahrzeuge beim Auftragnehmer zu bestellen. Ist in 2021 eine Bestellung nicht möglich, werden 2022 bis zu 58 Fahrzeuge bestellt. In den Folgejahren 2023/2025 können vom Bundesamt weitere Bestellungen getätigt werden. Die avisierte Bestellmenge beträgt voraussichtlich ca. 40 Fahrzeugen pro Jahr. Maximal plant das BAG während der Vertragslaufzeit zum 31.12.2025 den Abruf von 90 bis zu 180 Fahrzeugen in der vorbeschriebenen Systematik. Details zu den kalendermäßigen Abruf- und (chargenmäßigen) Lieferfristen sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Das Bundesamt ist auf Dauer bestrebt, die Abrufe auf einen Termin zu konzentrieren und daher ab 2023 mehrere Liefertermine in Absprache mit dem Auftragnehmer zusammenzufassen.
Die Toll Collect GmbH, eine bundeseigene Gesellschaft, ist zur Bestellung von bis zu 10 Fahrzeugen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung berechtigt. Dieses Kontingent wird nicht auf die bis zu 180 Fahrzeuge für das Bundesamt angerechnet.
Das Fahrzeug ist auf Wunsch des Auftraggebers mit folgenden optionalen Ausstattungsmerkmalen anzufertigen. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Beauftragung der nachstehenden optionalen Ausstattungsmerkmale wird aufgrund dieser Leistungsbeschreibung nicht begründet. Die optionalen Ausstattungsmerkmale können durch den Auftraggeber im Wege der Bestellung beauftragt werden.
a. Automatische Trittstufe
b. Fahrzeugbeschriftungen und -Beklebungen (hinsichtlich Umfang)
Der Auftrag wird mit einer Abrufberechtigung zugunsten der Toll Collect GmbH des Bundes ausgeschrieben, vgl. § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV. Die Toll Collect GmbH wird im Einzelabruf eigenständiger Vertragspartner des Auftragnehmers und ist im angegebenen Umfang der Leistungsbeschreibung auf eigenen Namen und Rechnung abrufberechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bürofahrzeuge SKD
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften inseinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.