Fachkollegienwahl 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_Z-INF_EU6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachkollegienwahl 2023
Gegenstand der auszuschreibenden Leistung ist die Vorbereitung, Bereitstellung und Betrieb eines Wahlsystems zur Durchführung der Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der DFG 2023 als Online-Wahl entsprechend dem Konzept der bereits in den Jahren 2007, 2011, 2015 und 2019 erfolgreich stattgefundenen Fachkollegien-Online-Wahlen.
Hierbei ist das Customizing des Systems im Sinne der DFG-Wahlordnung von entscheidender Bedeutung. Die Anbieter müssen eine entsprechende Fachkunde in der Entwicklung und Betreuung von Wahlsystemen vorweisen können.
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers sind dem Leistungsverzeichnis (Anhang B01) zu entnehmen.
Gegenstand der auszuschreibenden Leistung ist die Vorbereitung, Bereitstellung und Betrieb eines Wahlsystems zur Durchführung der Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der DFG 2023 als Online-Wahl entsprechend dem Konzept der bereits in den Jahren 2007, 2011, 2015 und 2019 erfolgreich stattgefundenen Fachkollegien-Online-Wahlen.
siehe Bewerbungsbedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB,
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG,
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen).
1. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich „elektronisches Wahlsystem“ innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
1. Der Anbieter bestätigt seine mindestens 5-jährige Erfahrung im Bereich der Erstellung, dem Betrieb und der Durchführung von Wahlsystemen mit Bezug zu den im LV beschriebenen Anforderungen. (Ausschlusskriterium)
2. Vorlage geeigneter Referenzen (Bewertungskriterium)
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden
Geeignet ist eine Referenz, wenn Qualität und Aussagefähigkeit der zu liefernden Beschreibungen mit Blick auf die im Leistungsverzeichnis (Anhang B01) dargestellten Aufgabenstellungen in Bezug zu setzen sind.
3.Vorstellung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausschlusskriterium)
Zu 2:
Der Bewerber weist seine praxiserprobte Fachkunde in Erstellung, Einrichtung und Betrieb von elektronischen Wahlsystemen nach, die auf die im Leistungsverzeichnis vorgegebene Aufgabenstellung nach Einschätzung des AN eingesetzt werden könnten.
Der AN benennt zwei Referenzen, die mit den in dieser Ausschreibung beschriebenen Anforderungen vergleichbar sind.
a.) In Referenz 1 oder 2 müssen die hier aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sein. Eine Mindestanforderung wird, auch wenn sie in beiden Referenzen nachgewiesen ist, nur einmal gewertet:
Mindestens eine dieser Referenzen ist aus dem Non-Profit Sektor in Deutschland.
Mindestens eine Referenz weist nach, dass die eine Wahl mit einem vom Anbieter gelieferten und betriebenen System innerhalb der letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung durchgeführt wurde.
Mindestens eine Referenz weist die Durchführung einer Wahl mit mindestens 100.000 Wahlberechtigten nach.
Mindestens eine Referenz weist die Durchführung einer Wahl mit mindestens 1.000 Kandidierenden nach.
Mindestens eine Referenz weist Funktionen zum Panaschieren und Kumulieren von Stimmen nach.
Mindestens eine Referenz muss zweisprachige Nutzungsoberfläche (Nutzerdialoge) im Wahlsystem nachweisen.
b.) Für eine der vorgelegten Referenzen werden Beschreibungen zu den im Folgenden genannten Themen beigelegt:
Für mindestens eine Referenz muss eine kurze Beschreibung (max. 1/2 DIN A4 Seite) des Sicherheitskonzeptes beigelegt werden.
Für mindestens eine Referenz muss eine kurze Beschreibung der Projektorganisation (max. 1/2 DIN A4 Seite) zwischen AN und AG beigelegt werden.
Für mindestens eine Referenz muss eine kurze Beschreibung des Changemanagementprozesses (max. 1/2 DIN A4 Seite) beigelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.