Planungsleistungen für den Bau einer Baustraße nach § 47 HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 138-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Bau einer Baustraße nach § 47 HOAI 2021
Mit dieser Ausschreibung werden Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 nach § 47 HOAI ( in der derzeit geltenden Fassung ) sowie die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung für die Herstellung einer Baustraße ausgeschrieben. Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungsphasen können unter B Beschreibung der Grundleistungen und C Beschreibung der Besonderen Leis-tungen der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Da die erforderliche Bauzeit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ist die örtliche Bauüberwachung mit einem prozentualen Anteil der anrechenbaren Kosten aller zu überwachenden Leistungen anzubieten. Mit diesem Prozentsatz sind die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung vollständig abgegolten, unabhängig von der Bauzeit. Die Nebenkosten werden zusätzlich vergütet.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
44532 Lünen
Mit dieser Ausschreibung werden Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 nach § 47 HOAI ( in der derzeit geltenden Fassung ) sowie die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung für die Herstellung einer Baustraße ausgeschrieben. Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungsphasen können unter B Beschreibung der Grundleistungen und C Beschreibung der Besonderen Leis-tungen der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Da die erforderliche Bauzeit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ist die örtliche Bauüberwachung mit einem prozentualen Anteil der anrechenbaren Kosten aller zu überwachenden Leistungen anzubieten. Mit diesem Prozentsatz sind die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung vollständig abgegolten, unabhängig von der Bauzeit. Die Nebenkosten werden zusätzlich vergütet.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Forumlar 521)
- Ausgefüllte und unterschriebene Anlagen / Erklärungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
- Als Nachweis der Eignung:
- Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren (2020/2019/2018) erbrachten Leistungen in der Planung von öffentlichen Verkehrsanlagen mit Angabe des Leistungsumfanges, des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber der Dienstleistung
- Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren (2020/2019/2018) Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte hervorgehen (Eigen-erklärung/ -beschreibung)
- Erklärung über die technische Ausstattung des Bewerbers (Soft- und Hardware; Eigenerklärung/ -beschreibung)
- Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung; nachzuweisende Deckungssumme: 1,5 Mio EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden
- (Eigen-) Erklärung darüber, dass
o sich der Bewerber nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit einstellt
o der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt
o der Bewerber nicht im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat
o der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt
o der Bewerber sich nicht bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichen Maße fal-scher Erklärung schuldig macht hat oder die Auskünfte unberechtigter-weise erteilt.
Der Bieter hat seine sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des/der vorgesehenen Projektleiters/in anhand geeigneter Referenzaufträgen nachzuweisen.
Berufszulassung (Inhaber, Vertreter Büroleitung und Projektverantwortliche)
Verwaltungsvorschrift:
- Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften (Land NRW)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung
zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG bzw. 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist. Bewerber von Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.
sh. Vergabeunterlagen.
- Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 23.11.2021, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDHN5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.