FE DG.0001/2021 - Modellierung des Mischverkehrs von automatisierten und nichtautomatisierten Fahrzeugen auf BAB bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü - FE DG.0001/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE DG.0001/2021 - Modellierung des Mischverkehrs von automatisierten und nichtautomatisierten Fahrzeugen auf BAB bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten
FE DG.0001/2021 - Modellierung des Mischverkehrs von automatisierten und nichtautomatisierten Fahrzeugen auf BAB bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten
FE DG.0001/2021
„Modellierung des Mischverkehrs von automatisierten und nicht-automatisierten Fahrzeugen auf BAB bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten“
Von hochautomatisierten/ vollautomatisierten/ autonomen (SAE Level 3 und höher, nachfolgend: „automatisiert“ genannten) Fahrzeugen wird ein wesentliches Potential zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Umweltbelastung und des Verkehrsflusses erwartet. Es wird angenommen, dass automatisierte Fahrzeuge dieses Potenzial zuerst auf Bundesautobahnen (BAB) umsetzen können. Automatisierte und nicht-automatisierte Fahrzeuge werden dabei im Mischverkehr betrieben werden. Um das erwartete Potenzial der automatisierten Fahrzeuge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Umweltbelastung und des Verkehrsflusses zu aktivieren, ist es von Seiten des Gesetzgebers zielführend, die Rahmenbedingungen für diesen Mischverkehr so zu gestalten, dass die Vorteile automatisierter Fahrzeuge optimal genutzt werden können und auf diese Weise eine schnellere Marktdurchdringung automatisierter Fahrzeuge gefördert wird.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, mit Hilfe von gängigen mikroskopischen Simulationen die optimalen Anforderungen (z. B. an Fahrgeschwindigkeiten, Abstände etc.) zu ermitteln, unter denen automatisierte Fahrzeuge ihre Vorteile im Mischverkehr auf BAB entfalten können.
Hierzu sind im Rahmen dieses Projektes zum einen umfangreiche Modellkalibrierungen mit besonderem Fokus auf dem oberen Geschwindigkeitsbereich auf Autobahnen auf Basis empirischer Daten des Realverkehrs vorzunehmen. Zum anderen sind Kopplungen der „traditionellen“ Verkehrsflussmodelle mit externen Steuerungsalgorithmen für die automatisierten Fahrfunktionen sowie mit betreiberseitigen Steuerungsverfahren und mit der Modellierung von Umweltwirkungen erforderlich. Ebenso ist die Simulation um einen Informationsaustausch zwischen den Fahrzeugen und der Infrastruktur (V2X) zu ergänzen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Optionale Leistungen (auf Aufforderung der AG):
AP X: Beratende Mitwirkung bei der Konzeption, Datenerhebung und Auswertung der Fahrversuche mit automatisierten Fahrzeugen (beratende Begleitung Fahrversuchsprojekt). Übernahme der Erkenntnisse aus den Fahrversuchen im Realverkehr zur Anpassung der Simulationsumgebung bezüglich der Kennwerte der Sensorik und der Merkmale automatisierter Fahrfunktionen. Erneute Modell-Kalibrierung und -Validierung anhand der bei den Fahrversuchen im Realverkehr beobachteten Verkehrszustände sowie Wiederholung von Simulationen für die angepasste Simulationsumgebung. Erweiterung der AP 10 bis 13 um die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Fahrversuchen und der darauf aufbauenden Simulationen. Bewertender Vergleich der Simulationsergebnisse auf Basis der expertengestützten Annahmen mit den Simulationsergebnissen, die die Erkenntnisse aus den Fahrversuchen berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Erhebungen empirischer Verkehrsdaten im Straßenverkehr - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1)
2. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Modellierungen und Simulation des Verkehrsablaufs auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2)
3. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Verkehrstechnik - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3)
4. Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.