Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte, Holzbringung sowie Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren in 6 Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/04/024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte, Holzbringung sowie Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren in 6 Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft
Das Regionalforstamt Rhein-Sieg Erft des Landesbetriebes Wald und Holz NRW benötigt die Erbringung von Leistungen im Rahmen der motormanuellen Holzernte, der Holzbringung sowie der Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren.
Motormanuelle Holzernte, Holzbringung sowie Holzernte/-bringung im Kölner Verfahren im Forstbetriebsbezirk Broichen-Steinhaus
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Königsforst
Los 5: Forstbetriebsbezirk Tomberg
Los 6: Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg
Für jedes Los liegt jeweils eine Übersichtskarte über den zugehörigen Forstbetriebsbezirk zwecks örtlicher Betsimmung als Anlage zur Leistungsbeschreibung bei.
Benötigt wird die Erbringung von Leistungen im Rahmen der motormanuellen Holzernte, Holzbringung sowie Holzernte/-bringung im Kölner Verfahren im Forstbetriebsbezirk Broichen-Steinhaus. Detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen zu Los 1 zu entnehmen.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Holzbringung sowie Holzernte/-bringung im Kölner Verfahren im Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Königsforst
Los 5: Forstbetriebsbezirk Tomberg
Los 6: Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg
Für jedes Los liegt jeweils eine Übersichtskarte über den zugehörigen Forstbetriebsbezirk zwecks örtlicher Betsimmung als Anlage zur Leistungsbeschreibung bei.
Benötigt wird die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Holzbringung sowie Holzernte/-bringung im Kölner Verfahren im Forstbetriebsbezirk Siebengebirge. Detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen zu Los 2 zu entnehmen.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Rodder
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Königsforst
Los 5: Forstbetriebsbezirk Tomberg
Los 6: Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg
Für jedes Los liegt jeweils eine Übersichtskarte über den zugehörigen Forstbetriebsbezirk zwecks örtlicher Betsimmung als Anlage zur Leistungsbeschreibung bei.
Benötigt wird die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Rodder. Detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis zu Los 3 zu entnehmen.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Königsforst
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Königsforst
Los 5: Forstbetriebsbezirk Tomberg
Los 6: Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg
Für jedes Los liegt jeweils eine Übersichtskarte über den zugehörigen Forstbetriebsbezirk zwecks örtlicher Betsimmung als Anlage zur Leistungsbeschreibung bei.
Benötigt wird die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Königsforst. Detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis zu Los 4 zu entnehmen.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Motormanuelle Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Tomberg
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Königsforst
Los 5: Forstbetriebsbezirk Tomberg
Los 6: Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg
Für jedes Los liegt jeweils eine Übersichtskarte über den zugehörigen Forstbetriebsbezirk zwecks örtlicher Betsimmung als Anlage zur Leistungsbeschreibung bei.
Benötigt wird die Erbringung von Leistungen im Rahmen der motormanuellen Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Tomberg. Detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen zu Los 5 zu entnehmen.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Motormanuelle Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Königsforst
Los 5: Forstbetriebsbezirk Tomberg
Los 6: Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg
Für jedes Los liegt jeweils eine Übersichtskarte über den zugehörigen Forstbetriebsbezirk zwecks örtlicher Betsimmung als Anlage zur Leistungsbeschreibung bei.
Benötigt wird die Erbringung von Leistungen im Rahmen der motormanuellen Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg. Detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen zu Los 6 zu entnehmen.
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Ausbildung zum Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Bewerbererklärung sowie die AGB Forst NRW verwiesen,
er Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Bewerbererklärung sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Bewerbererklärung sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Preisblatt/Preisblätter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweise zur Eignung gemäß AGB Forst NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren wird nicht überschritten.
Mitarbeitende der Zentralen Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: 01.12.2021 - 30.11.2022, mit optionaler, einjähriger Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von max. 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag: September/Oktober 2022/2023/2024 oder 2025
Bitte beachten Sie, dass ab sofort keine postalischen Angebote, keine Angebote per Email sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW mehr zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per Email und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren nur über den Bereich "Kommunikation" im VMP NRW erfolgen darf.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YYJS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland