Rahmenvereinbarung: Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen für alle vier städtischen Bürgerhäuser/-zentren, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0046-1000-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen für alle vier städtischen Bürgerhäuser/-zentren, Köln
Rahmenvereinbarung über die Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen in den 4 städtischen Bürgerhäusern / Bürgerzentren Stollwerck, Deutz, Kalk und Chorweiler
Technikbetreuung der 4 städtischen Bürgerhäuser / Bürgerzentren Köln
Rahmenvereinbarung über die Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen in den 4 städtischen Bürgerhäusern / Bürgerzentren Stollwerck, Deutz, Kalk und Chorweiler
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere zwei Jahre zu verlängern
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr sowie über den Umsatz pro Jahr mit den Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten zwei Geschäftsjahre.
Übersicht in Form einer Referenzliste über die in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei nur auf die wesentlichsten Aufträge beschränken beziehungsweise auf die, die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon ersichtlich sein (siehe beigefügtes Muster "Erklärung Umsatz_Referenzen").
Nachweis der Berechtigung zur Durchführung der Dienstleistung (zum Beispiel durch Handels- oder Berufsregisterauszug -in Kopie-, Bescheinigung der IHK oder Handwerkskammer, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung Berufsgenossenschaft, Bestätigung des Steuerberaters über Gewerbe). Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 12 Monate sein.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Nachweis der Bestandsaufnahme vor Ort von allen 4 Bürgerhäusern/ Bürgerzentren (Anlagen 4,5,6 und 7).
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYC5K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU