Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Langenberg Referenznummer der Bekanntmachung: L-I-2021-25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Langenberg
Wartung und Instandhaltung von Straßenbeleuchtung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Langenberg 2022 -2025 Ca. 157 LED-Leuchtstellen, ca. 642 konventionelle Leuchtstellen, wovon ca. 230 Leuchten mit LED-Retrofits bestückt sind.Das Beleuchtungsnetz steht nicht im Eigentum des Auftraggebers und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.Standsicherheitsprüfungen und Mastanstriche sind Gegenstand der Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.