LZPD / IT-Betriebsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000708518/AUL

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 199-519602)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

LZPD / IT-Betriebsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000708518/AUL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.

Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.

Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:

- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).

- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.

- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.

Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.

Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 199-519602

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.

Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.

Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:

- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).

- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Videoüberwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.

- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.

Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.

Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.

muss es heißen:

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.

Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.

Neben den betrieblichen Aufgaben in der Linie unterhält die Polizei NRW das Projekt TVH:

- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).

- Video-SE: Die Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Videoüberwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.

- HiPoS: Die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS, vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird.

Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie weiterer IT-Projekte und IT-Infrastrukturen.

Die hier zu vergebenden Leistungen in der Linientätigkeit der IT der Polizei NRW und speziell in dem Projekt TVH werden als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.

Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte. Leistungen sind insbesondere:

- Projektmanagement

- Anforderungsmanagement

- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen

- Infrastrukturberatung

- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung

- Unterstützung des IT-Betriebs

- Transition Management

- Qualitätsmanagement

- Testmanagement

- Dokumentation

- Beratungsleistung im Bereich IT-Sicherheit

- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen

Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Projektbetriebs TVH, dessen Fortentwicklung sowie die erfolgreiche Überführung in den Betrieb des LZPD.

muss es heißen:

Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS und weiterer IT-Projekte und IT-Infrastrukturen in der Linienorganisation. Leistungen sind insbesondere:

- Projektmanagement

- Anforderungsmanagement

- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen

- Infrastrukturberatung

- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung

- Unterstützung des IT-Betriebs

- Transition Management

- Qualitätsmanagement

- Testmanagement

- Dokumentation

- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen

Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Betriebs der IT-Lösungen der Polizei NRW, dessen Fortentwicklung sowie die erfolgreiche Überführung des Projektbetriebs TVH in den Linienbetrieb des LZPD.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Die Beschreibung des Auftragsgegenstandes wurde präzisiert. Beratungsleistungen im Bereich IT-Sicherheit sind nicht zu beauftragen. Es handelt sich hierbei um ein Versehen der Vergabestelle.

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