RAG - Grubenwasserkanal Ibbenbüren
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
Abschnitt II: Gegenstand
RAG - Grubenwasserkanal Ibbenbüren
Siehe II.2.4
Ibbenbüren
Den politischen Vorgaben entsprechend erfolgte Ende 2018 in Deutschland der Ausstieg aus der Steinkohleförderung. Daher wird derzeit der Rückzug aus dem Bergwerk Ibbenbüren durchgeführt. Mit Genehmigung des Abschlussbetriebsplans durften die Pumpanlagen der tiefen Grubenwasserhaltung abgeschaltet werden, womit der kontrollierte Anstieg des Grubenwassers eingeleitet wurde. Mit dem Erreichen des Niveaus von ca. +63 mNN ist das Grubenwasser erneut anzunehmen. Nach derzeitigem Prognosestand dürfte ein solcher Anstieg des Grubenwassers ab März 2023 erreicht sein. Um der Ewigkeitsaufgabe der Grubenwasserhaltung gerecht zu werden und langfristig Betriebskosten zu reduzieren, soll das ansteigende Grubenwasser zukünftig auf dem Niveau +63 mNN sicher gefasst und dauerhaft im Freispiegelgefälle einer Wasseraufbereitung (Kläranlage Gravenhorst) zugeführt werden. Von dort gelangt das aufbereitete Wasser über die Aa zur Ems. Zur Realisierung dieser Aufgabe wurde ein neuer, rund 7,4 km langer, Grubenwasserkanal projektiert.
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Der herzustellende Grubenwasserkanal beginnt in Fließrichtung gesehen am aus dem Bergbaubetrieb vorhandenen v. Oeynhausen Schacht l (Schacht 1) in einer Tiefe von ca. 100 m unter Gelände, führt vom Schacht 1 über den herzustellenden Mittelschacht (Tiefe unter Gelände ca. 75 m) bis zum herzustellenden Auslaufbauwerk (Tiefe unter Gelände ca. 4 m). Von dem Grubenwasserkanal sind ca. 7,14 km im Vortrieb (Tübbingbauweise) und ca. 260 m in offener Kanalverlegung herzustellen. Am Übergang der Vortriebsstrecke zur offenen Kanalverlegung wird ein sogenannter Übergangsschacht errichtet. Zudem sind für betriebliche Zwecke ein Schachtbauwerk im Mittelschacht und das Auslaufbauwerk zu errichten.
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Der überwiegende Teil des Grubenwassers wird dem Grubenwasserkanal am Hochpunkt am Schacht 1 über Steigleitungen zugeführt. Die Aufnahme von weiterem Grubenwassers erfolgt auf der Strecke des herzustellenden Grubenwasserkanals durch außenliegende Drainagen (Perlkiesschicht, von der das Wasser über Öffnungen und Rohre in den Grubenwasserkanal geleitet wird). Die Drainierung erfolgt dabei nicht auf der gesamten Länge, sondern nur dort, wo diese auch erforderlich ist. Weiteres Grubenwasser wird über Bohrungen in sogenannte Alte Männer und in den Dickenberger Stollen aufgenommen (diskrete Anschlüsse).
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Schwerpunkte des Bauprojektes zum Grubenwasserkanal in Ibbenbüren sind demnach:
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- Ableitung des Grubenwassers über zwei getrennte Fließgerinne innerhalb eines ca. 7,4 km langen herzustellenden Tunnels mit einem Rohbauinnendurchmesser von 3,6 m
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- Von dem Grubenwasserkanal sind ca. 7,14 km im Vortrieb (Tübbingbauweise) und ca. 260 m in offener Kanalverlegung herzustellen
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- Der ca. 7,14 km lange Vortrieb ist in zwei zirka gleichgroße Haltungen aufgeteilt und aufzufahren
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- Innenausbau des Grubenwasserkanals mit Drainagen, Bermen und zwei Gerinneführungen
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- Herstellung einer ca. 75 m tiefen Baugrube mit einem Innendurchmesser von ca. 30 m (Mittelschacht)
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- Bergen einer Vortriebsmaschine über den sog. Schacht 1 (100 m Tiefe, beengte Platzverhältnisse, Zerlegung der Vortriebsmaschine notwendig)
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- Herstellung eines wasserdichten Verbaus am Auslaufbereich (Bohrpfahlbaugruben für die offene Kanalverlegung, das Auslaufbauwerk und der Startbaugrube West)
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- Auskleiden des aus dem Bergbaubetrieb vorhandenen Schacht 1 mit einer neuen Stahlbetoninnenschale
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Die Einzelheiten der Bauleistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung und Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis) nebst weiterer Anlagen.
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Auf die Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben wird hingewiesen.
Nebenangebote sind für bestimmte Gewerke zugelassen. Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn auch ein Hauptangebot eingereicht wird. Die Mindestanforderungen sind der Unterlage „Mindestanforderungen Nebenangebote“ zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RAG - Grubenwasserkanal Ibbenbüren
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die SektVO (RAG AG ist Aufraggeber nach § 143 GWB). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. a i.V.m § 143 Abs. 1 S. 1 GWB und daher berechtigt, das Verfahren in Anlehnung an die SektVO durchzuführen. Die Verfahrenswahl folgt aus § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO entsprechend. Daneben beachtet der Auftraggeber den Anwendungsbereich der VOB/A EU im Hinblick auf die Verfahrenswahl, wonach die Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 lit. c) VOB/EU zulässig ist. Vorliegend bestehen aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe erhebliche technische, rechtliche und finanzielle Risiken, so dass der Auftrag nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. Sofern Bewerber sich durch die Verfahrenswahl in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, ist dies dem Auftraggeber mittels fundierter rechtlicher Stellungnahme unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls erklärt der Teilnehmer durch Abgabe eines Teilnahmeantrags zu diesem Vorgehen sein Einverständnis.
3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb erteil der Auftraggeber im Aufforderungsschreiben zum Teilnahmewettbewerb weitere Informationen. Die separate Checkliste für den Teilnahmeantrag ist zu beachten.
4. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XVIII. zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen.(Formulare I, II, III, und Handelsregisterauszug).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formular VII bis XVII.4), (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIX.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen wird.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XX.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöri
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
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1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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