Ingenieurleistungen für Bauwerke und Anlagen des Ammoniak Tanklagers Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für Bauwerke und Anlagen des Ammoniak Tanklagers
Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Bieter, welche die Eignungskriterien erfüllt haben, zu ei-nem Aufklärungsgespräch einzuladen, in welchem diesen die Gelegenheit eingeräumt wird, ihr Angebot in der Gesamtheit insbesondere auch im Hinblick auf die bekannt gemachten Zuschlagskriterien zu erläutern. Dem Auftraggeber ist es hierbei gestattet, Fragen zur Ange-botsaufklärung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Führen der zuvor be-schriebenen Aufklärungsgespräche gegenüber sämtlichen Bietern zu verzichten. Dennoch ist es ihm gestattet, bei Unklarheiten zu konkreten Angebotsdetails, Aufklärung zu betreiben
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Einzelheiten des Auftrags können der beigefügten Leistungsverzeichnisses, vorläufiger Dokumentenliste und Verfahrensfließbild entnommen werden: H2W-UTG-ENG-RFP-0001--Leistungsverzeichnis Ammoniak TanklagerH2W-UTG-ENG-LST-0001--Vorläufige Dokumentenliste für das NH3-TanklagerH2W-UTG-ESP-PFD-0001_Verfahrensfließbild
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.