TGA-Wärmedämmarbeiten: Neubau der Grundschule Eidinghausen, Bad Oeynhausen - TGA-Wärmedämmarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 578 2021 BO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Wärmedämmarbeiten: Neubau der Grundschule Eidinghausen, Bad Oeynhausen - TGA-Wärmedämmarbeiten
Wärmedämmarbeiten an Lüftungskanälen, Heizungs-, Wasser-, und Kälteleitungen:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wärmedämmarbeiten an Lüftungskanälen, Heizungs-, Wasser-, und Kälteleitungen:ca. 210 m2 Isolierarbeiten an Lüftungskanälen,ca. 2.800 m Isolierung aus Mineralwolle an Heizungsleitungen DN 15 bis DN 80,Blechmantelisolierung für 5 Regelkreise als Verteileraufbau,ca. 580 m Isolierung an Wasserleitungen DN 15 bis DN 40,ca. 50 m Isolierung an Kälteleitungen DN25 bis DN 100.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren 578 2021 BO (TGA-Wärmedämmarbeiten) wird gemäß VOB Teil A, § 17 EU, Absatz (1), Satz 2. aufgehoben.Die Vergabeunterlagen müssen grundlegend geändert werden.Die Stadt Bad Oeynhausen wird kurzfristig ein neues Vergabeverfahren für diese Bauleistungen einleiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.