Neubau Verfügungsgebäude, Geb. 16.17 - Förderanlagen - Aufzug Referenznummer der Bekanntmachung: B50/42276912
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verfügungsgebäude, Geb. 16.17 - Förderanlagen - Aufzug
Förderanlagen - Aufzug "Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Förderanlagen für den Neubau des Verfügungsgebäude Büros - Gebäude 16.17, des Forschungszentrums Jülich.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst im Wesentlichen die Herstellung der Förderanlagen und deren Montage im Gebäude inkl. Anschluss und Inbetriebnahme.
Die Ausführung der Leistungsbeschreibung und der Arbeiten erfolgt nach VOB und insbesondere gem. den nachstehenden Hauptnormen und Richtlinien:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen" Förderanlagen - Aufzug:
- 1,00 Stück Werk-/ Montageplanung
- 2,00 Stück Lieferung Einbauelemente an Rohbau
- 2,00 Stück Rohmontage
- 2,00 Stück Montage Kabinen
- 2,00 Stück Montage Rauchabzugsgeräte
- 2,00 Stück Funktionsprobe einschl. Einstellung
- 2,00 Stück Endabnahme Aufzug (PvI)
Forschungszentrum Jülich GmbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich
Förderanlagen - Aufzug "Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Förderanlagen für den Neubau des Verfügungsgebäude Büros - Gebäude 16.17, des Forschungszentrums Jülich.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst im Wesentlichen die Herstellung der Förderanlagen und deren Montage im Gebäude inkl. Anschluss und Inbetriebnahme.
Die Ausführung der Leistungsbeschreibung und der Arbeiten erfolgt nach VOB und insbesondere gem. den nachstehenden Hauptnormen und Richtlinien:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen" Förderanlagen - Aufzug:
- 1,00 Stück Werk-/ Montageplanung
- 2,00 Stück Lieferung Einbauelemente an Rohbau
- 2,00 Stück Rohmontage
- 2,00 Stück Montage Kabinen
- 2,00 Stück Montage Rauchabzugsgeräte
- 2,00 Stück Funktionsprobe einschl. Einstellung
- 2,00 Stück Endabnahme Aufzug (PvI)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 27.11.2020 gelten auch für die Forschungszentrum Jülich GmbH die Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung,
die nach der E-Rech-VO (E-Rechnungs-Verordnung) wirksam werden (https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/expertensuche-formular.html?resourceId=9389478&input_=9389000&pageLocale=de&templateQueryString=E-Rech-VO&submit.x=0&submit.y=0).
Daraus ergibt sich, dass ab diesem Datum Rechnungen nur noch in gültigen E-Rechnungs-Formaten gemäß der o.g. Verordnung an die Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt werden dürfen.
Hierzu ist ausschließlich die E-Mail-Adresse „[gelöscht]“ zu nutzen.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]