Projekt 479 - Sicherheitsbeweise für Quantum Key Distribution Referenznummer der Bekanntmachung: P479

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=419157
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=419157
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 479 - Sicherheitsbeweise für Quantum Key Distribution

Referenznummer der Bekanntmachung: P479
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Erstellung einer Studie, die die Grundlagen und Methoden zu QKD-Sicherheitsbeweisen verständlich erklärt und einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung in diesem Bereich gibt. Hierdurch soll eine fundierte Einschätzung der theoretischen Sicherheitseigenschaften von QKD-Protokollen ermöglicht werden.

Dazu sind zunächst die verwendeten Sicherheitskriterien hinsichtlich ihrer Definition und Interpretationen verständlich aufzuarbeiten. Darauf aufbauend ist ein Überblick über die Entwicklung der Forschung und über aktuelle Sicherheitsaussagen zu QKD-Protokollen zu geben. Etwaige Voraussetzungen und Einschränkungen sind genau zu formulieren und zu erläutern. Exemplarisch sind zwei moderne Sicherheitsbeweise für ausgewählte QKD-Protokolle vollständig und verständlich darzustellen. Schließlich ist zu erläutern, inwiefern Seitenkanalangriffe in die Modelle miteinbezogen und bei Sicherheitsbeweisen berücksichtigt werden können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Beim Auftragnehmer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Studie, die die Grundlagen und Methoden zu QKD-Sicherheitsbeweisen

verständlich erklärt und einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung in diesem

Bereich gibt. Das Ziel der Studie ist es, dem BSI und anderen an QKD interessierten Institutionen eine fundierte

Einschätzung der theoretischen Sicherheitseigenschaften von QKD-Protokollen zu ermöglichen.

Dazu sind zunächst die verwendeten Sicherheitskriterien hinsichtlich ihrer Definition und Interpretationen

verständlich aufzuarbeiten. Die konkreten Sicherheitsgarantien, die die entsprechenden Sicherheitskriterienliefern,

sind hierbei klar herauszuarbeiten. Auch geäußerte Kritik an den Kriterien muss erläutert und eingeordnet werden.

Darauf aufbauend ist ein Überblick über die Entwicklung der Forschung und über aktuelle Sicherheitsaussagen

zu QKD-Protokollen zu geben. Dabei sind etwaige Voraussetzungen und Einschränkungen genau zu

formulieren und zu erläutern. Um den aktuellen Stand der Forschung einzugrenzen, sind wichtige noch

offene Forschungsfragen im Bereich von QKD-Sicherheitsbeweisen darzustellen.

Exemplarisch sind moderne Sicherheitsbeweise für ausgewählte QKD-Protokolle vollständig und verständlich

darzustellen. Diese sollen den aktuellen Stand der Forschung reflektieren.

Schließlich ist in einem optionalen Arbeitspaket zu erläutern, inwiefern Seitenkanalangriffe in die Modelle

miteinbezogen und bei Sicherheitsbeweisen berücksichtigt werden können.

Mathematische Aussagen und Definitionen sind bei der Erstellung der Studie mathematisch präzise zu formulieren.

Die Studie hat den wissenschaftlichen Standards beispielsweise bezüglich Darstellung und

Referenzen zu entsprechen. Insofern sie über in Lehrbüchern verfügbares Grundwissen hinausgehen, sind

Grundlagen beispielsweise im Bereich Quanteninformationstheorie verständlich darzustellen. Soweit der

Stand der Forschung es erlaubt, ist durchweg auf praktisch implementierbare Protokolle besonders einzugehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 11
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Bei AP 6 handelt es sich um eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.

Die Entscheidung zur Beauftragung des optionalen Arbeitspaketes 6 wird auf Basis des vom AG angebotenen zeitlichen und finanziellen Aufwands im Verhältnis zu den anderen Arbeitspaketen getroffen.

Der AG hat ein Interesse daran, das optionale AP 6 zu beauftragen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Ausschluss eines Interessenskonflikts

Ziel des Projekts ist eine objektive Darstellung und Bewertung des Forschungsstands zu QKD-Sicherheitsbeweisen.

Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.

Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.

Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise vor, wenn wirtschaftliche Interessen an der Entwicklung von QKD-Geräten bestehen.

Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.

2. Referenzen

Benennen Sie die Beratungs- und Untersuchungsprojekte bzw. Forschungsleistungen im Bereich Quantum Key Distribution, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass QKD ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist. Besonders zu berücksichtigen sind Leistungen zu theoretischen Aspekten von QKD.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein (soweit zutreffend):

Auftraggeber inkl. Ansprechpartner

Auftragsgegenstand und Ergebnisse

Umfang

Dauer

Auftragsvolumen

Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich QKD ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.

Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens zwei geeigneten Referenzen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/11/2021
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2021

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