WkP Ortsfeste elektrische Anlagen 2022 - 2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 122537802
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51645
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aggerverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
WkP Ortsfeste elektrische Anlagen 2022 - 2025
Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Arbeitsmittel gemäß der DIN VDE 0105 und DGUV V3 sowie Prüfung der elektrischen Anlagen gemäß VdS Klausel 3602 (siehe auch VdS 3447) und der Thermografieprüfung der elektrischen Anlagen gemäß VdS-Merkblatt 2858 sowie Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN VDE 0185 -305-3; Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern und Beratungsleistungen.
Im Verbandsgebiet des Aggerverbandes
Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Arbeitsmittel gemäß der DIN VDE 0105 und DGUV V3 sowie Prüfung der elektrischen Anlagen gemäß VdS Klausel 3602 (siehe auch VdS 3447) und der Thermografieprüfung der elektrischen Anlagen gemäß VdS-Merkblatt 2858 sowie Wiederkehrende Prüfungder Blitzschutzsysteme gemäß DIN VDE 0185 -305-3; Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern und Beratungsleistungen
Die angebotenen Einheitspreise sind bis zum 30.06.2026 Festpreise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Sonnenstraße 40, 51645 Gummersbach, VG1, Raum 130
Keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.