Berthold-Beitz-Boulevard - Planungsleistungen für den Rückbau von Gebäuden und Gleisanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-053-oV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berthold-Beitz-Boulevard - Planungsleistungen für den Rückbau von Gebäuden und Gleisanlagen
Das Projekt Berthold-Beitz-Boulevard ist Bestandteil einer infrastrukturellen Rahmenplanung im westlichen Bereich der Stadt Essen und erbringt mit dem Bau einer neuen Hauptverkehrsstraße, dem Berthold-Beitz-Boulevard, als neuem Stadtring einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Hans-Böckler-Straße und zur Verbesserung der Verkehrssituation im innerstädtischen Hauptstraßennetz.
45141 Essen
Die Stadt Essen plant die Verlängerung des Berthold-Beitz-Boulevards im Essener Westvietel, von der Frohnhauser Straße bis zur Hans-Böckler-Straße/B224. Der Straßenneubau führt hierbei über einen alten Standort der Fa. Krupp, auf dem noch Teile der alten Industriebebauung vorhanden sind. Zur Realisierung des Projekts sollen mehrere kleine Gebäude und Aufbauten (Mauern, Fundamente, Bahnschienen etc.) vollständig abgebrochen werden. Zudem müssen einige größere Anlagen, wie ein Bunker und ein Trogbauwerk, anteilig zurückgebaut werden.
Die projektierte Fläche folgt weitestgehend den alten Trassen der Kruppschen Werksbahn von der Frohnhauser Straße bis zur südwestlichen Ecke des Gewebegebiets "Westendhof" und misst ca. 12.000 m2.
Im ersten Schritt dieses Projekts soll als Grundlage für die Sanierungs- und Rückbauplanung ein Gutachten über die vorhandene Bausubstanz angefertigt werden. Hierzu sind die im Folgenden genannten Objekte 1-5 auf übliche entsorgungs- und arbeitsschutzrelevante Schadstoffe zu beproben und zu analysieren.
Für die Objekte soll anschließend eine Rückbauplanung angefertigt werden. Der Leistungsrahmen orientiert sich hierbei an den Leistungsstufen 1 bis 4 der AHO-Richtlinie Nr. 18 "Planungsbereich Baufeldfreima-chung/Rückbau". Im Detail sind die folgenden Bauleistungen planerisch vorzubereiten und zu überwachen:
Objekt 1: Abbruch des Gebäudes 1
Es handelt sich um einen einfachen, gemauerten, 1-geschossigen Flachdachbau mit ca. 180 m2 Grundfläche.
Objekt 2: Teilabbruch des offenen Trogbauwerks bis zur Einfahrt in den Tunnel
Der etwa 60 m lange und 8 m breite Einfahrtsbereich eines ehemaligen Eisenbahntunnels ist als Trogbauwerk ausgebildet. Die Bodenplatte und die östliche Stützwand sollen komplett bis zum Tunnel entfernt werden. Da die westliche Stützwand mit der Bunkeranlage verbunden ist, ist diese nicht vollständig zurückzubauen.
Objekt 3: Teilabbruch des Bunkers
Die Bunkeranlage der ehemaligen Krupp-Werksbahn ist von der unteren Denkmalbehörde Essen als Bodendenkmal kategorisiert und darf nicht zurückgebaut werden. Hiervon ausgenommen ist der Teil der ca. 3 Meter mächtigen schützenden Betondecke, der über die eigentliche Bunkeranlage hinaus über das Trogbauwerk gespannt wurde. Das abgängige massive Betonbauteil hat etwa ein Volumen von 110 m3.
Objekt 4: Abbruch der Bodenplatte und Fundamente der ehemaligen Halle
Objekt 5: Rückbau der Verkehrs- und Außenanlagen, bestehend aus
Teilrückbau Gleisanlage (Gleise, Bahnschwellen, Unterbau) bis zur Höhe ca. 100 m südöstlich von Objekt 4
Rückbau diverser Mauern im Bereich bis ca. 100 m südöstlich von Objekt 4
Rückbau diverser Oberflächenbefestigungen, kleinerer Aufbauten und Fundamente
Im Anschluss an den Rückbau sind die Baugruben und bearbeiteten Flächen in einen übergabefähigen Zustand zu versetzten, um das Baufeld für das Gewerk Erdbau vorzubereiten. Hierfür soll ein Bauzwischenzustand hergestellt sein, der ohne Wasserhaltungen oder andere zu unterhaltende Sicherungsmaßnahmen auskommt.
Mit der Ausführung der Leistungen ist nach Auftragserteilung und vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen FB 66-2-5 der Auftraggeberin umgehend nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Planungsleistungen in Form der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sind spätestens 16 Wochen nach Beauftragung abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Projektleiter/in:
Diplomurkunde bzw. Masterzeugnis Bauingenieurwesen, Umwelttechnik, Geowissenschaften oder gleichwertig
Sachkundenachweis DGUV 101-004 Anhang 6A/6B bzw. TRGS 524 Anlage 2A
Sachkundenachweis TRGS 519, Anlage 3
Fachkundenachweis TRGS 521
Projektbearbeiter/in, Bauüberwacher/in:
Sachkundenachweis DGUV 101-004 Anhang 6A/6B bzw. TRGS 524 Anlage 2A
Sachkundenachweis TRGS 519, Anlage 3
Fachkundenachweis TRGS 521
Fachkundenachweis LAGA PN 98
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils geforderten Fach-/Sachkundenachweise zu der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt werden müssen. Sofern während der Ausführung der Leistungen festgestellt wird, dass die Arbeiten von Personal durchgeführt werden, das nicht mindestens über die genannten Nachweise verfügt, behält die Auftraggeberin sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall, betragen, bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Angebotsöffnung erfolgt nach § 55 Absatz 2 VgV.
§ 55 Absatz 2 VgV lautet:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY6RT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 211/ 4750
Fax: +49 211/ 4752671
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]