KfZ-Versicherung für den Fuhrpark der Stadt Rheda-Wiedenbrück Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-EU-07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
KfZ-Versicherung für den Fuhrpark der Stadt Rheda-Wiedenbrück
Es wird eine Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausgeschrieben.
Es wird eine Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausgeschrieben. Es werden Angebote mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 500,00 für die Vollkaskoversicherung und EUR 150,00 für die Teilkaskoversicherung erwartet.
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate (nicht zwingend) vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die angebotene Kündigungsfrist ist auf dem Angebotsblatt einzutragen. Für weitere Informationen sind die Vergabeunterlagen zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz
- Eigenerklärung zum Risikomanagement
- Erklärung zu Ratings
- Erlaubnis zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG oder vergleichbarer Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden
- Liste 5 geeigneter (kommunaler) Referenzkunden im Bereich der Kfz-Versicherungen mit einer Mindestgröße von 100 Fahrzeugen
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabeplattform RIB
§ 55 Abs 2 VgV.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Die Angebote können elektronisch in Textform nach § 126b BGB abgegeben werden. Bieteranfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]