Entsorgung von Aushubmaterialien der LAGA Z2 Referenznummer der Bekanntmachung: 1-228439
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Aushubmaterialien der LAGA Z2
Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Aushubmaterialien, welche aufgrund der chemischen Qualitäten die Zuordnungswerte des Mitteilungsblattes M20 der LAGA Z2 (2004) überschreiten. Die Gesamtmenge der Anlieferung beläuft sich auf rd. 100.000 to, davon
• rd. 85.000 to der Einstufung DKIII
• rd. 8.000 to der Einstufung DKII sowie
• rd. 7.000 to der Einstufung DKI
Essen (in den Gebieten der Emschergenossenschaft)
Im Rahmen der ökologischen Umgestaltung der Emscher fallen im Zeitraum zwischen September 2021 und Ende des Jahres 2022 unter anderem Aushubmaterialien an, welche aufgrund der chemischen Qualitäten die Zuordnungswerte des Mitteilungsblattes M20 der LAGA Z2 (2004) überschreiten. Die Emschergenossenschaft beabsichtigt, die Entsorgung eines Teils dieser Aushubmaterialien mittels einer Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Die Gesamtmenge der Anlieferung beläuft sich auf rd. 100.000 to, davon
• rd. 85.000 to der Einstufung DKIII
• rd. 8.000 to der Einstufung DKII sowie
• rd. 7.000 to der Einstufung DKI
Die Anlieferung soll bis 31.12.2022 abgeschlossen sein. Für die Fall, dass Teilmengen nicht bis zum 31.12.2022 angeliefert werden können, soll die vom 15.09.2021 bis 31.12.2022 vorgesehene Laufzeit der Rahmenvereinbarung optional bis zum 31.12.2023 verlängert werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig ist, soweit.
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]