DGA_Architektur_Vergabe Referenznummer der Bekanntmachung: 4/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
DGA_Architektur_Vergabe
Die Dürener Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH (DGA mbH) beabsichtigt die Errichtung einer Großküche auf dem Gelände der ehemaligen Glashütte in Düren.
Aufgrund des hohen Bedarfs an der Speiseversorgung für KiTas, Krankenhäuser, Schulen, Betriebskantinen und sonstigen Kunden in der Region, wird die Entwicklung einer modernen, energieeffizienten und ressourcenschonenden Zentralküche geplant.
Die Funktionen sollen in folgenden Flächen bzw. Gebäuden angeordnet werden:
Ein viergeschossiger, entkernter Stahlbetonskelettbau wird vollständig saniert und ausgebaut.
Das dreigeschossige und das anschließende eingeschossige Gebäude mit der Anbindung an die Hütte 3 entlang der Glashüttenstraße werden - unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten - vollständig ausgebaut. Im Rahmen der Planung ist darüber hinaus der Umgang mit Altlasten am Standort zu klären.
Die Großküche ist in die zusammenzuführenden Erdgeschosse unterzubringen.
Die Grundstücksfläche inkl. der Bestandsgebäude beläuft sich auf ca. 4.000 m².
Für die Zentralküche sind dabei gemäß dem Raumprogramm ca. 2.100 m² geplant.
Die Gesamtkosten werden auf ca. 23,5 Mio. EUR brutto für KG 200-700 geschätzt.
Im vorliegenden VgV-Verfahren werden die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude (§34 HOAI) vergeben.
Termine
Start der Planung: September 2021
Übergabe Gebäude: März 2024
Kreis Düren Glashüttenstraße 52349 Düren
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Planungsdisziplinen.
- Objektplanung Gebäude (vgl. LP 1 bis 9 gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI)
Der Planerauftrag wird voraussichtlich eine stufenweise/optionale Beauftragung vorsehen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise/optional, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderung des Projekts:
1. Stufe: Leistungsphasen 1+2 (gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI)
2. Stufe: Leistungsphasen 3+4 (gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI)
3. Stufe: Leistungsphase 5 (gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI)
4. Stufe: Leistungsphasen 6+7 (gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI)
5. Stufe: Leistungsphasen 8+9 (gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI)
Bei Beauftragung eines Generalunternehmers werden in den Stufen 3 bis 5 nur Teilleistungen des Leistungsbildes der HOAI beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DGA Architektur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.monath-online.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen werden bis 3 Tage vor Abgabefrist über die Vergabeplattform beantwortet. Nachträgliche Fragestellungen werden ggf. nicht mehr bearbeitet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD8YSQ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.