Herstellung und Lieferung von batterieelektrischen Omnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster , Westf
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von batterieelektrischen Omnibussen
Herstellung und Lieferung von 5 batterieelektrischen Omnibussen für den ÖPNV, 12m Solobusse
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe-GmbH (RLG) ist ein Unternehmen der öffentlichen Hand. Durch den Einsatz von mehr als 100 Fahrzeugen leistet die RLG als Unternehmen des ÖPNV einen erheblichen Anteil zur Mobilität im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis. Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe-GmbH beschafft 5 batterieelektrische Busse. Die 12 m langen Fahrzeuge sollen bis Ende 2022 an den Standorten Soest, Lippstadt, Arnsberg, Meschede und Ahlen in Betrieb genommen werden. Diese Fahrzeuge müssen ohne Zwischenladung eine Reichweite von 150 km unter ungünstigsten Bedingungen ohne Brennstoff-Zusatzheizung erreichen. Für die Busse muß eine Kapazität von 75 Fahrgästen bei nicht weniger als 30 Sitzplätzen ausgewiesen werden. Die Busse werden über mobile Ladegeräte mit bis zu 40 kW geladen.
Eine Vertragsverlängerung ist möglich, da es keine verlässlichen Auskünfte zu Lieferzeiten gibt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister.
gem. Teilnahmewettbewerb E-Bus RLG
Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu beschaffende Leistung teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. In Betracht kommt insbesondere eine Förderung über die "Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw. die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.